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Experten-Antwort

Ausschließlich Mütterrente + Mieteinnahmen - trotzdem familienversichert?

von Anna29.12.2014 | 22:12
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mann (77 Jahre) erhält seit 1996 Altersrente, die gleichaltrige Ehefrau hat sich ihre Rentenansprüche vor mehr als 50 Jahren anläßlich der Hochzeit auszahlen lassen und danach keine Rentenansprüche mehr erworben. Infolgedessen ist die Ehefrau (trotz eigener Mieteinnahmen in Höhe von derzeit monatlich rund 300 Euro - der Grenzbetrag wird unterschritten) seit Jahrzehnten über den Ehemann in der Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert. Mit 2 vor 1992 geborenen Kindern und einer Nachzahlung in Höhe von 1.020,60 Euro für ein noch fehlendes Beitragsjahr könnte die Ehefrau einen Rentenanspruch in Höhe einer Monatsrente von 118 Euro brutto erwerben. 1.) Wird der Ehefrau bei einer Monatsrente = Mütterrente in Höhe von 118 Euro noch ein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen / einbehalten? Wenn ja, in welcher Höhe? 2.) Bleibt die Ehefrau bei einer Monatsrente = Mütterrente in Höhe von 118 Euro ZUZÜGLICH eigener Mieteinnahmen in Höhe von monatlich rund 300 Euro noch über den Ehemann in der Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert? Oder bleibt die Mütterrente in Höhe von 118 Euro bei der Prüfung, ob eine beitragsfreie Familienversicherung über den Ehemann in der Krankenversicherung möglich ist, anrechnungsfrei? Wenn nein, welchen Krankenversicherungsbeitrag müßte die Ehefrau zahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

da die Zeiten der Familienversicherung bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung berücksichtigt werden, würde die Ehefrau bei Bezug einer Altersrente wohl versicherungspflichtig in der Krankenversicherung als Rentnerin (KVdR). Damit würde die beitragsfreie Familienversicherung entfallen.

Seitens der Rentenversicherung würden Beiträge zur KVdR nur aus der Rente berechnet und abgeführt.

Ob dann auch aus den Mieteinnahmen Beiträge zu zahlen wären, klären Sie bitte mit der zuständigen Krankenkasse.

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6 Antworten

Sozialröchler?am 29.12.2014 | 22:22
Ihre Fragen zur Krankenversicherung müssen Sie der Krankenkasse stellen, bei der Ihre Mutter versichert ist. Die Deutsche Rentenversicherung erhält bei der Rentenantragstellung lediglich einen Datensatz über die Entscheidung der Krankenkasse zum Krankenversicherungsverhältnis.
Annaam 29.12.2014 | 22:58
Wäre die Ehefrau denn alleine wegen der Monatsrente = Mütterrente in Höhe von 118 Euro in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert - mit der Folge, dass die Mieteinnahme genauso wie bei dem in der KVdR pflichtversicherten Ehemann nicht berücksichtigt werden würde? Die Frage wurde hier von mir gestellt, da es doch ziemlich blöde wäre, nur um die Mütterrente für 2 Kinder zu erhalten, am Ende mehr für die Krankenversicherung zahlen zu müssen, als man an Mütterrente erhält ... dann wäre es doch besser, die Mütterrente erst gar nicht zu beantragen ...
Mitleseram 30.12.2014 | 08:04
Die Familienversicherung ist gegenüber einer Pflichtversicherung in der KVdR immer nachrangig. Vorrangig hat die zuständige Krankenkasse zu prüfen, ob aufgrund der jetzt stattfindenden Antragstellung auf Regelaltersrente (eine Rentenart "Mütterrente" gibt es nicht!) eine Pflichtversicherung in Frage kommt, d.h. ob die Mindestbelegung von neun Zehntel in der zweiten Hälfte des möglichen Erwerbslebens erfüllt sind. Und hier liegen die Chancen ziemlich gut, weil hierfür auch die in der Vergangenheit liegenden Zeiten der Familienversicherung mitgezählt werden. Das Ergebnis wird mit hoher Wahrscheinlichkeit sein, dass zwar einerseits die bisherige beitragsfreie Familienversicherung beendet wird, andererseits aber die Neurentnerin von ihrer Rente lediglich den Eigenanteil für KV+PV (derzeit 10,25 % der Rente) abgezogen bekommt. Bei in der KVdR pflichtversicherten Rentnerinnen spielen private Mieteinnahmen keine Rolle.
Annaam 30.12.2014 | 15:23
Ich danke für die Antworten ...., aber das, was ich verstanden habe, kann ich fast nicht glauben. Dann wäre es ja nicht ratsam, keinen Rentenantrag zu stellen: 1.) Die 77-jährige Ehefrau hätte erstmalig eine Monatsrente i. H. von 118 € brutto, hiervon würden derzeit 10,25 % der Rente KV+PV abgezogen, sie wäre nicht mehr über den Ehemann beitragsfrei kranken- / familienversichert, sondern mit einem Monatsbeitrag von LEDIGLICH rund 12 (!) Euro selber krankenversichert. 2.) Auf die Mieteinnahmen - egal in welcher Höhe - würden weiterhin keine Krankenversicherungsbeiträge fällig werden.
Platzverweisam 31.12.2014 | 12:01
Im Gegensatz zur viel gepriesenen privaten Krankenversicherung wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Leistungsfähigkeit (einkommensabhängig) erhoben. Dass manche Einnahmen dabei vollig unberücksichtigt bleiben, ist sicherlich das unglaublich Ungerechte daran. Trotzdem: Falsche Stelle für diese Fragen und Anmerkungen zur Krankenversicherung.
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