Hallo Anna,
da die Zeiten der Familienversicherung bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung berücksichtigt werden, würde die Ehefrau bei Bezug einer Altersrente wohl versicherungspflichtig in der Krankenversicherung als Rentnerin (KVdR). Damit würde die beitragsfreie Familienversicherung entfallen.
Seitens der Rentenversicherung würden Beiträge zur KVdR nur aus der Rente berechnet und abgeführt.
Ob dann auch aus den Mieteinnahmen Beiträge zu zahlen wären, klären Sie bitte mit der zuständigen Krankenkasse.