Zitiert von: Rechtsbeistand
Zitiert von: Müller
Hallo lieber Experte.
vielen Dank für die rasche Antwort, mich würde noch interessieren wie oft dieser Ausschuss tagt und ob man persönlich an dieser Sitzung teilnehmen darf? schließlich geht es um meine Existenz. Auch ob noch weitere Befunde z.B. Schmerztherapie vorgelegt werden können?
LG Tiefenzauber
Sie bekommen zu 100% jetzt einen ablehnenden Widerspruchsbescheid, da sich der Ausschuss imemr dem Votum des med. Dienstes anschließt. Wie anders sollte dieser Ausschus - in dem nur med. Laien sitzen - auch eine andere Entscheidung fällen ? Man schließt sich darum immer der Vorgabe des med. Dienstes - in ihrem Fall auf Ablehnung der Rente - an. Der Anwalt wurde von ihnen übrigens scheinbar viel zu spät erst jetzt eingeschaltet. Mit einem früheren Einschalten hätte man u.U, ein anderes Ergebnis erzielen können. Jetzt ist es uu spät, da das Verfahren zu weit fortgeschritten ist. Der Drops ist leider für Sie in dem Fall negativ bereits gelutscht. Bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht. Aber in ca. 2 Jahren haben Sie dann von dort eine Entscheidung. Viel Geduld ist also angesagt.
Soso, lieber "Rechtsbeistand", Du bist also davon überzeugt, dass "Tiefenzauber" zu 100 % eine Ablehnung bekommt?
Wusstest Du eigentlich, dass die Ausschüsse auch über versicherungsrechtliche Ablehnungen entscheiden? Dazu muss wirklich kein Mediziner im Ausschuss sitzen! Du solltest vielleicht etwas vorsichtiger sein, bevor Du von "100 %" sprichst ...
Im Übrigen ist es eine absolut blödsinnige Behauptung, dass in den Ausschüssen immer nur medizinische Laien sitzen, die dann über etwas entscheiden, wovon sie keine Ahnung haben. In die Ausschüsse können alle Personen bestellt werden, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit als Organmitglied erfüllen. Darunter fallen selbstverständlich auch Ärzte, medizinische Fachangestellte, MTAs usw.. Außerdem können Bedienstete des Versicherungsträgers einbestellt werden. Bei den Rentenversicherungsträgern sind etliche Ärzte und medizinische Fachangestellte beschäftigt!
Wenn Du Recht hättest, wären die Ausschüsse überflüssig. Dann würden die Rentenversicherungsträger wohl aus Kostengründen auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichten, denn zum Einrichten von Ausschüssen sind sie nach § 36a SGB 4 überhaupt nicht verpflichtet. Dann könnte ja gleich der medizinische Dienst die Entscheidungen treffen ...
Muss es eigentlich immer solche Leute wie Dich geben, die sich als die großen "Experten" ("Rechtsbeistand") darstellen und tatsächlich aber keine Ahnung haben?