Hallo,wer kann mir sagen ob bei einer außerbetrieblichen Ausbildung - diese Ausbildung wird von der Arbeitsagentur gefördert - Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Wenn nein, wir wird diese Ausbildung dann rentenrechtlich gewertet? Nach Aussage der AA ist die Ausbildung mit einer innerbetrieblichen Ausbildung gleichzusetzen. Danke
11.09.2007, 15:14
von
Kimy
11.09.2007, 16:59
Experten-Antwort
Hallo Kimy,
seit 01.01.2005 ist auch eine Berufsausbildung (im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz) in einer außerbetrieblichen Einrichtung versicherungspflichtig (§ 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI). Der Träger der Einrichtung hat dadurch Pflichtbeiträge abzuführen, die dann auch als Pflichtbeiträge bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.