Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Kimy,
seit 01.01.2005 ist auch eine Berufsausbildung (im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz) in einer außerbetrieblichen Einrichtung versicherungspflichtig (§ 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI). Der Träger der Einrichtung hat dadurch Pflichtbeiträge abzuführen, die dann auch als Pflichtbeiträge bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
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