Sehr geehrte Damen und Herren,
meine noch Frau und ich haben in einer langjährigen Ehe ->25 Jahre- gelebt und sind seit 4 Jahren getrennt aber noch nicht geschieden. Die Scheidung hatten wir schon mal beantragt aber aus dem nachfolgendem Problem zurückgezogen. Meine noch Frau ist ca. 8 Jahre jünger als ich und erreicht somit auch später als ich das Renteneintrittsalter. Zurzeit bezahle ich Unterhalt an sie.
Das Problem, so wie ich es sehe: lasse ich mich jetzt scheiden (und das würde ich gerne) erhält Sie von mir, sobald ich in Rente gehe, weder Unterhalt noch Versorgungsausgleich.
Kann man diesen "schrägen" Ansatz ändern? Z. B.: wir lassen uns jetzt scheiden und ich zahle weiter Unterhalt bis sie in die Rente eintritt (dann kann auch der Versorgungsausgleich greifen), wobei ich aber bis dahin meine volle Rente erhalte?
Somit wäre wir beide frei (jeder hat mittlerweile einen neuen Partner) und es wäre für uns beide gesorgt.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen