Hallo Benny,
nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug bleibt die Möglichkeit der Meldung bei der Agentur für Arbeit. Beziehen Sie Arbeitslosengeld 1, werden hiervon Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Es handelt sich um Plichtbeiträge, die allerdings nicht zu den 45 Jahren zählen.