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Experten-Antwort

Aussteuerung

von Benny07.07.2016 | 11:27
979 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, Ich 62Jahre möchte mit 63 +4 Mon in Rente habe 45 Jahre voll . Was wäre wenn ich ca. 2 Mon. vor Rentenbeginn ausgesteuert werde, da KK 78 Mon Krankengeld gezahlt hat und ich weiter AU bin. Wer müsste weiter bis Rentenbeginn zahlen und welche Auswirkung würde das für den Rentenbetrag haben ? MfG Benny

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Benny,

nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug bleibt die Möglichkeit der Meldung bei der Agentur für Arbeit. Beziehen Sie Arbeitslosengeld 1, werden hiervon Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Es handelt sich um Plichtbeiträge, die allerdings nicht zu den 45 Jahren zählen.

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1 Antworten

W*lfgangam 07.07.2016 | 19:24
Hallo Benny, warten Sie zunächst mal ab, ob Sie die KK bis zur Aussteuerung überhaupt 'in Ruhe' lässt, oder nicht mit einem Reha-Verfahren droht. Sollte das bereits geklärt/aussichtslos sein, folgen Sie dem Experten-Rat: ab zum 'Arbeitsamt'. Nebenbei, 2 Monate 'Luft' im Rentenkonto, das ist Kleinvieh – max. fehlen Ihnen 10 EUR an der Rente ...schlimmer würde wiegen, dass Sie 2 Monate ohne Einkommen dastehen und ggf. auch noch freiwillige KK-Beiträge zahlen müssten. Was Sie mit der abschlagsfreien Rente dann allerdings ziemlich schnell wieder raus hätten. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis/50 % erhalten können, sieht die Rechnung schon wieder anders aus. Wenn Sie sich trotzdem unsicher sind, Abmarsch in die nächste Beratungsstelle. Gruß w.
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