Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf krankengeld für 78 Wochen. Als anschließende Leistungsträger kommen die Agentur für Arbeit und der Rentenversicherungsträger in Frage. Vor Abschluß des genannten Klinikaufenthaltes wird die Rentenversicherung vermutlich nicht abschließend über einen Rentenantrag oder Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entscheiden können. Sie sollten daher frühzeitig mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten.