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Aussteuerung

von Tigerdame29.10.2008 | 10:18
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 33 Jahre alt und seit November 07 arbeitsunfähig wg. physischer Probleme. Ich habe nochmals einen mehrmonatigen Kilikaufenthalt vor mir, gleichzeitig rückt das Datum der Aussteuerung durch die KK näher. Die Klinikbehandlung läuft über die Krankenkasse, ich wurde aber auch schon durch den MDk untersucht, der einen Bericht an die Rentenversicherung schickte. An wen soll ich mich wenden, wenn die Krankengeldzahlung eingestellt wird?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf krankengeld für 78 Wochen. Als anschließende Leistungsträger kommen die Agentur für Arbeit und der Rentenversicherungsträger in Frage. Vor Abschluß des genannten Klinikaufenthaltes wird die Rentenversicherung vermutlich nicht abschließend über einen Rentenantrag oder Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entscheiden können. Sie sollten daher frühzeitig mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten.

5 Antworten

Corlettoam 29.10.2008 | 10:25
Stellen Sie umgehend einen EM-Rentenantrag bei ihrer Rentenversicherung ! Nach Aussteuerung aus der KK bleibt ihnen nur der Weg zur Agentur für Arbeit ( ALG I oder ALG II beantragen - wenn Anspruch auf eine der beiden Leistungen besteht )
Keith Moonam 29.10.2008 | 11:28
Ein EM-Antrag ist ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung. Diesen können Sie auch "ungekündigt" stellen. Abgesehen davon, besteht denn ärztlicherseits die Aussicht, das sie wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können? Denn wenn nicht, dann hilft ihnen in der Praxis die ungekündigte Stellung leider nichts.
Tigerdameam 29.10.2008 | 11:19
Was ist bitte ein EM-Antrag? Ich bin immer noch im Angestelltenverhältnis, habe bislang noch keine Kündigung bekommen.
Tigerdameam 29.10.2008 | 11:31
Ok, danke! Aus ärtzlicher sowie persönlicher Sicht ist es eher unwahrscheinlich, daß ich an den alten Arbeitsplatz zurückkehren kann, da meine Probleme auch im Beruf eine Rolle spielen. Bei der MDK-Untersuchung sprach die Ärztin davon, das ich auch eine berufliche Reha in Betracht ziehen solle.
neptunam 29.10.2008 | 13:17
Wenn man einen Rentenantrag stellt und aus dem Krankengeld raus kommt, muß man sich umgehend nach Benachrichtigung, also Erhalt des Schreibens der KK mit dem Datum des Auslaufens, bei der AA melden. Auch wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht und ungekündigt ist. Man bekommt dann ALG I über den entsprechenden Zeitraum, der einem zusteht nach der sog. "Nahtlosigkeitsregelung" des § 125 SGB III. Sinn ist, daß man nicht unverschuldet ohne jegliches Einkommen dasteht, weil man ja keinen Einfluß auf die Zeitdauer des Rentenverfahrens hat, wenn man nicht seine Mitwrkungspflicht verletzt. Achten Sie darauf, daß Ihnen das ALG I nach obigem Paragrafen bewilligt wird, denn sie sind im Rentenverfahren nicht vermittelbar. Es wird ja gerade darin ihre Erwerbsfähigkeit durch die DRV überprüft. Dem muß sich die AA beugen. Der Arzt schreibt Sie hingegen natürlich nur für Ihre derzeitige Arbeitsstelle AU. Die Vermittlung in eine andere Arbeitsstelle möchte die AA zwar gerne machen und sie versucht es möglicherweise auch aus Unkenntnis oder aus Dreistigkeit, aber den unlauteren Antrag sollten Sie lächelnd abweisen und den Vorgesetzten verlangen zur Aufklärung dieses besonderen Sachverhaltes.
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