Hallo Franklin,
grundsätzlich bedeutet Aussteuerung, dass der Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist. Bezüglich des KV-Verhältnisses hat das zunächst keine Auswirkungen. Um die weitere Vorgehensweise abklären zu können, würde ich Ihnen und Ihrer Freundin raten, sich an die Krankenkasse zu wenden.