Hallo Hilfe,
ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, kann nur von der Agentur für Arbeit entschieden werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass eine Person dem Arbeitsmarkt nur zur Verfügung steht, wenn diese arbeitsfähig ist.
Ansonsten kann die Agentur für Arbeit auch zur Rentenantragstellung auffordern.