Hallo guten Tag ich werde demnächst Ausgesteuert bin aus der Reha für meine Tätigkeit unter drei Stunden entlassen worden Arbeitsunfähig bin auch deshalb Krank geschrieben bin aber noch nicht gekündigt wie verhalte ich mich jetzt bin aber noch für leichte Tätigkeiten 6 bis 8 stunden
11.10.2019, 14:28
von
Rolf
11.10.2019, 14:41
von
XYZ
Zitiert von: Rolf
Hallo guten Tag ich werde demnächst Ausgesteuert bin aus der Reha für meine Tätigkeit unter drei Stunden entlassen worden Arbeitsunfähig bin auch deshalb Krank geschrieben bin aber noch nicht gekündigt wie verhalte ich mich jetzt bin aber noch für leichte Tätigkeiten 6 bis 8 stunden
Bitte teilen Sie uns noch Ihre Frage mit ;-)
Nachher werden irgendetwas gemutmaßt, was Sie gar nicht interessiert...
11.10.2019, 14:43
von
XYZ
Zitiert von: XYZ
Zitiert von: Rolf
Hallo guten Tag ich werde demnächst Ausgesteuert bin aus der Reha für meine Tätigkeit unter drei Stunden entlassen worden Arbeitsunfähig bin auch deshalb Krank geschrieben bin aber noch nicht gekündigt wie verhalte ich mich jetzt bin aber noch für leichte Tätigkeiten 6 bis 8 stunden
Bitte teilen Sie uns noch Ihre Frage mit ;-)
Nachher werden irgendetwas gemutmaßt, was Sie gar nicht interessiert...
Schonmal vorab: Sie sollten sich mit dem Aussteuerungsbescheid an die Agentur für Arbeit wenden. Von dort bekommen Sie ggf. das an das Krankengeld anschließende Arbeitslosengeld "wg. Krankheit" (wg. der sog. Natlosigkeitsregelung).
11.10.2019, 15:13
Experten-Antwort
11.10.2019, 15:31
von
TC
Zitiert von: XYZ
Sie sollten sich mit dem Aussteuerungsbescheid an die Agentur für Arbeit wenden. Von dort bekommen Sie ggf. das an das Krankengeld anschließende Arbeitslosengeld "wg. Krankheit" (wg. der sog. Natlosigkeitsregelung).
Sofern noch AU besteht, ist dieser Tipp mit der AfA schon mal richtig. Mit dem Ergebnis der Reha wird es aber wohl nichts mit der Nahtlosigkeitsregelung (§145 AGB III), da ja 6-8 Stunden mit leichten Tätigkeiten festgestellt wurden.
Zitiert von: Rolf
Hallo guten Tag ich werde demnächst Ausgesteuert bin aus der Reha für meine Tätigkeit unter drei Stunden entlassen worden Arbeitsunfähig bin auch deshalb Krank geschrieben bin aber noch nicht gekündigt wie verhalte ich mich jetzt bin aber noch für leichte Tätigkeiten 6 bis 8 stunden
Wie schon erwähnt ist die AfA die erste Anlaufstelle. Da hier aber niemand die Krankengeschichte kennt und beurteilen kann, ist der weitere Ablauf nicht wirklich zu raten.
11.10.2019, 16:07
von
Rolf
Da ist man 62 Jahre alt und dann so etwas wo soll man in diesem Alter noch eine Arbeit bekommen es nimmt doch keiner einen der nur leichte arbeiten machen kann
11.10.2019, 16:15
von
Vielleicht
Zitiert von: Rolf
Da ist man 62 Jahre alt und dann so etwas wo soll man in diesem Alter noch eine Arbeit bekommen es nimmt doch keiner einen der nur leichte arbeiten machen kann