Hallo,
ich brauche dringend Hilfe. Es geht um meinen Vater. Er ist mit 60 zum 14.10.06 arbeitsunfähig geworden. Nach einer Odysse von lebensgefährlicher Falschbehandlung musste er nach der Behandlung zuerst in Deutschland später im Ausland behandelt werden. Zunächst geschah dies mit Erlaubnis der deutschen Krankenkassen. Nach einem Gang zum Sozialgericht wurde ihm nun bis zu seiner Aussteuerung Krankengeld bewilligt und bezahlt. Nun ist er in der Zwischenzeit mit fast 61 zum 01.01.08 während seiner Krankheit arbeitslos geworden. Was hat er für Möglichkeiten nach der Aussteuerung ohne sofort mit 61 mit sehr hohen Abschlägen in Rente gehen zu müssen? Soll er sich gesund schreiben lassen und ALG I beantragen? Bezieht sich dann diese 58er Regelung noch auf ihn oder nicht? Arbeitsverhältnis wurde zum 31.12.07 gekündigt! lWird nach dieser langer Krankheit das Arbeitsamt ihn zum Amtsarzt schicken um ihn gesundheitlich überprüfen zu lassen? Ich denke die werden sich von der Krankenkasse die Befunde geben lassen, oder? Ich würde ihn ungern nach den schlimmen anderthalb Jahren auch noch so etwas aussetzen? Denn ich denke die werden ihn lieber verrentet als arbeitslos sehen wollen?
Ich habe gehört dass im Falle eines Schwerbehindertenstatuses von 50 % er mit 63 in Rente gehen könnte, ohne Abschläge? Kann er denn sich gleichzeitig arbeitsfähig arbeitslos melden und beim Versorgungsamt einen Gleichstellungsantrag auf Behinderung stellen?
Ich weiss einfach nicht mehr weiter?
Grüße Wauci