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Aussteuerung durch Krankenkasse

von Mathias04.06.2011 | 14:04
1685 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, habe anfang Feb.2011 EM-Rente beantragt meine Aussteuerung müßte bald erfolgen! Wie viele Wochen vor der eigentlichen Aussteuerung habt ihr von der KK darüber bescheid bekommen ? MfG Mathias

8 Antworten

KSCam 04.06.2011 | 14:11
Das einfachste wäre doch am Montag bei der Kasse anzurufen - dann wissen Sie wielange längstens das KG gezahlt wird. Was nützt es Ihnen zu wissen wann irgendein Mensch irgendwo in Deutschland von seiner Kasse mitgeteilt bekam, wann er ausgesteuert wird? Selbst wenn Sie 10 Erfahrungsberichte bekämen, wissen Sie nicht was Ihre Kasse macht.
Clemensam 04.06.2011 | 15:07
Warum schauen Sie nicht einfach in Ihren KG-Bewilligungsbescheid? Dort steht gewöhnlich drin, wann der KG-Anspruch endet!
Simone50am 04.06.2011 | 17:09
18 Monate hat man Krankengeldanspruch also müsste das doch kein Problem sein oder? Es stellt sich die Frage von was Sie inder Zeit leben während der Anspruch auf Rente gepürft wird und Sie ohne Bezüge auskommen müssen! Diese Frage scheint mir wichtiger! Manche Krankenkassen sind selbst am Samstag zu erreichen! MfG Simone
JOPIEam 04.06.2011 | 15:05
Hallo Wenn wir alles so Regeln würden wie sie es Vorschlagen Mister KSC von der DRV dann schließt bitte dieses Bord, jede Frage hier könnten sich die User auch immer direkt beantworten lassen!
Krankengeldbezieheram 04.06.2011 | 15:45
Ich bekomme derzeit auch Krankengeld. So etwas steht nicht in dem Bescheid. Ansonsten ist alles kurz und knapp gehalten. Keine Berechnungsgrundlage für das Krankengeld usw. So nach dem Motto: Daaaaaaa, friß oder stirb.......... Krankengeldbezieher
Volkeram 04.06.2011 | 19:00
die Frage ist defitnitiv hier besser aufgehoben : www. Krankenkassenforum.de
B´sonam 06.06.2011 | 15:36
Zitat von Simone50 anzeigenausblenden
Die Frage ist (relativ) einfach zu beantworten. Bei so einer Fallgestaltung springt (in der Regel) nach der Aussteuerung die Agentur für Arbeit ein (sog. Nahtlosigkeitsregelung).
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