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Aussteuerung Krankengeld Krankmeldungen Arbeitgeber

von Schmidt03.07.2014 | 08:54
2647 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wurde nun von der Krankenkasse ausgesteuert nach 78 Wochen, war auch in der Reha und als Arbeitunfähig entlassen . Habe mich jetzt bei der Arbeitsagentur gemeldet um Arbeitslosendeld nach Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB zuerhalten. Meine frage muss ich weiterhin von meinem Arzt Auszahlschein holen für die Arbeitsagentur jetzt? Hab noch einen bestehenden Arbeitsverhältniss muss ich meinem Arbeitgeber jetzt wieder den gelben Krankschein zukommen lassen?? Wäre sehr seht dankbar für eine Antwort!

7 Antworten

Fritzam 03.07.2014 | 15:47
Der Arbeitsagentur brauch Sie keinen Auszahlschein einreichen. Ob Ihr Arbeitgeber noch den gelben Schein braucht, kann keiner beantworten. Fragen Sie ihn einfach und schon wissen Sie was er will oder nicht.
Schmidtam 03.07.2014 | 16:31
Hallo, Ich wollte eigentlich wissen wie das rechtlich ist Hoffe man kann mir helfen hier!
Schmidtam 03.07.2014 | 16:30
Hallo, Ich wollte eigentlich wissen wie das rechtlich ist Hoffe man kann mir helfen hier!
Schmidtam 03.07.2014 | 16:30
Hallo, Ich wollte eigentlich wissen wie das rechtlich ist Hoffe man kann mir helfen hier!
Hein Blödam 03.07.2014 | 17:23
Obwohl, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wollte mein AG keine Krankmeldung nach der 6. Woche Krankschreibung haben und die sind immer sehr genau, dann würde ich mal sagen, das man nur die ersten 6 Wochen die Krankmeldung abgeben muss, wenn der AG 6 Wochen Lohnfortzahlung leistet. Wenn der AG länger zahlt dann schickt man die Krankmeldung eben länger hin!
Hein Blödam 03.07.2014 | 17:20
mein AG wollte keine Krankmeldung haben, ich würde auch nachfragen, da ist man immer auf der sicheren Seite.
mmmmmam 04.07.2014 | 09:06
Wie währe es die zuständigen Stellen- sprich Arbeitgeber und Arbeitsagentur zu fragen, ob und ggfs. welchen Nachweis Sie im Bezug Ihrer Arbeitsunfähigkeit einreichen müssen ?
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