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Experten-Antwort

Aussteuerung, Kündigung, erneutes Krankengeld, Rentenantrag

von Christine Mayer20.03.2016 | 08:37
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Hallo! Ich habe eine vertrakte Situation und hoffe, dass mir hier Jemand weiterhelfen kann. Meine Historie: Ich bin 54 Jahre alt Ich war von einigen Jahren 6 Jahre lang in Psychotherapeutischer Behandung. Im Oktober 2013 benatragte mein Arzt für mich eine Reha und diese wurde auch schnell genehmigt, Ich war dann zum Jahreswechsel 2013/2014 sechs Wochen lang in Reha. Arbeitsunfähig entlassen, Empfehlung laut Klinikbericht keine Rückkehr zum alten Arbeitgeber, aber bei besseren Bedingungen und keinen großen Belastungssituation positive Prognose. Ich war dann au bis zur Aussteuerung April 2015. Wurde ausgesteuert, bekam AL 1. Laut meinem Psychiater immer noch schwere Depression. Laut Gutachten Arge arbeitsfähig. Aufhebungsvertrag mit alter Firma im Mai auf 30.09.2015. Muss dazu sagen, sehr netter und kompetenter Sachbearbeiter bei der Arge - Beratungfür arbeitslose Akademiker. Seit August 2014 in psychotherapeutischer Behandlung, immer noch. Zwischendurch Irena: Entlassungsdiagnose mittlere Depression. Ich hab mich dann beworben und auch einen Arbeitsplatz bekommen, seit Mitte Nov. 2015. Meine Probezeit endet Mitte Mai. Gespräch mit dem Chef, er ist unzufrieden mit meiner Leistung. Ob ich nach der Probezeit übernommen werde ist demnach eher unwahrscheinlich. Bin noch noch beim Psychiater in Behandlung. Die Voraussetzungen für einen neuen Krankengeldbezug sind gegeben, ab April ist die 3 Jahresfrist um (dasie etwas vorher anlief, da ich schon mal eine Woche krank gechrieben war). Ein halbes Jahr versicherungspflichtig und arbeitsfähig auch erfüllt. Was erwartet mich, wenn ich Mitte Mai nicht übernommen werde und wieder ins Krankengeld gehe? Welche Möglichkeiten gibt es für, auch bgl. Rente? Freue mich über Beiträge!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Christine Mayer,

zu Ihren Fragen zum Thema Krankengeld kann in diesem Forum keine Auskunft erteilt werden. Diesbezüglich sollten Sie sich an die Krankenkasse wenden.

Für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sind (neben dem Vorliegen einer entsprechenden Erwerbsminderung und der Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren) in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten erforderlich. Dafür können neben den Zeiten einer versicherten Beschäftigung u.a. auch Zeiten des versicherungspflichtigen Bezugs von Sozialleistungen berücksichtigt werden.

Ausgangspunkt für die Prüfung, ob diese 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen, ist der Zeitpunkt, zu dem nach Feststellung des Sozialmedizinischen Dienstes der DRV die Erwerbsminderung eingetreten ist. Das kann - je nach Lage des Einzelfalles - der Zeitpunkt der erstmaligen Erkrankung (Krankschreibung) sein, der Tag einer Krankenhausaufnahme, einer Verschlimmerung des Leidens, des Rentenantrags.....

Sollten Sie erwägen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, sollten Sie damit nicht warten, bis alle anderen Sozialleistungen auslaufen, da der RV-Träger i.d.R. eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten hat. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitigen Antragstellung. Sie können auch vorab eine Rentenaukunft beantragen, damit Sie wissen, mit welchem Betrag Sie im Falle der Rentengewährung rechnen können.

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