Hallo, Christine Mayer,
zu Ihren Fragen zum Thema Krankengeld kann in diesem Forum keine Auskunft erteilt werden. Diesbezüglich sollten Sie sich an die Krankenkasse wenden.
Für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sind (neben dem Vorliegen einer entsprechenden Erwerbsminderung und der Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren) in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten erforderlich. Dafür können neben den Zeiten einer versicherten Beschäftigung u.a. auch Zeiten des versicherungspflichtigen Bezugs von Sozialleistungen berücksichtigt werden.
Ausgangspunkt für die Prüfung, ob diese 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen, ist der Zeitpunkt, zu dem nach Feststellung des Sozialmedizinischen Dienstes der DRV die Erwerbsminderung eingetreten ist. Das kann - je nach Lage des Einzelfalles - der Zeitpunkt der erstmaligen Erkrankung (Krankschreibung) sein, der Tag einer Krankenhausaufnahme, einer Verschlimmerung des Leidens, des Rentenantrags.....
Sollten Sie erwägen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, sollten Sie damit nicht warten, bis alle anderen Sozialleistungen auslaufen, da der RV-Träger i.d.R. eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten hat. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitigen Antragstellung. Sie können auch vorab eine Rentenaukunft beantragen, damit Sie wissen, mit welchem Betrag Sie im Falle der Rentengewährung rechnen können.