Hallo Florina,
aufgrund der Aufforderung zur Reha-Antragstellung durch die Krankenkasse ist das Dispositionsrecht Ihres Vaters eingeschränkt. Eine Altersrente kann nur dann eingewiesen werden, wenn sich kein späterer Rentenbeginn als für eine Rente wegen Erwerbsminderung ergibt. In der Regel hat Ihr Vater dadurch keinen Nachteil. In diesem Fall wäre eine individuelle Beratung durchaus angebracht. Allerdings würde ich zunächst das kostenlose Angebot der Beratungsstellen in Anspruch nehmen, bevor ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen wird.