Hallo Karoline,
nach vorzeitigem Abbruch einer durch die Rentenversicherung finanzierten Maßnahme zahlt diese kein Übergangsgeld weiter.
Wer anschließend für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen hat kann nur schwierig beurteilt werden.
Krankengeld denkbar (bei neuer Krankheit muss kein halbes Jahr dazwischen liegen), Arbeitslosengeld denkbar (wenn noch entsprechende Ansprüche bestehen. Dafür aber grds. Arbeitsfähigkeit erforderlich).
Diese möglichen Ansprüche sind individuell mit den zuständigen Stellen zu klären. Ansonsten bekommen sie immer das Ergebnis, was Sie bereits beschrieben haben. Jeder erzählt was anderes. Und das ist für Sie keine wirkliche Hilfe