Aussteuerung- was dann?

von
Sandra S.

Ich werde am 15. Juni von der KK ausgesteuert. Bis dahin bekomme ich KG.

Ich habe die Information erhalten, dass ich den EM-Rentenantrag vor Aussteuerung stellen muss wegen der Nahtlosigkeit, damit ich ALG1 bekomme.

ICH BIN UNGEKÜDIGT UND MEIN ARBEITSVERHÄLTNIS WIRD NACH AUSSTEUERUN RUHEN

Ich war der Meinung, dass ich mich nach der Aussteuerung, also spätestens am 16. Juni beim AA melde und AG beantrage. Da ich dann ja weiterhin krankgeschrieben bin, fordert mich das AA dann auf innerhalb eines Monats den Rentenantrag zu stellen.

Was ist nun richtig?

Wenn möglich, möchten ich den Rentenantrag natürlich nach dem 1. Juli stellen

von
GroKo

Zitiert von: Sandra S.

Ich werde am 15. Juni von der KK ausgesteuert. Bis dahin bekomme ich KG.

Ich habe die Information erhalten, dass ich den EM-Rentenantrag vor Aussteuerung stellen muss wegen der Nahtlosigkeit, damit ich ALG1 bekomme.

ICH BIN UNGEKÜDIGT UND MEIN ARBEITSVERHÄLTNIS WIRD NACH AUSSTEUERUN RUHEN

Ich war der Meinung, dass ich mich nach der Aussteuerung, also spätestens am 16. Juni beim AA melde und AG beantrage. Da ich dann ja weiterhin krankgeschrieben bin, fordert mich das AA dann auf innerhalb eines Monats den Rentenantrag zu stellen.

Was ist nun richtig?

Wenn möglich, möchten ich den Rentenantrag natürlich nach dem 1. Juli stellen


Na dann geh halt solange arbeiten.

von
Sandra S.

@Groko
Ihre dummen Antworten hier im Forum können Sie sich sparen. Sie haben wohl Langeweile. Sie sind dumm und bedauernswert!

Wenn ich gesundheitlich in der Lage wäre zu arbeiten,müßte ich ja wohl keine Rente beantragen

von
Sabse

und wenn die DRV dann feststellt, dass Rentenbeginn der Tag der ersten Arbeitsunfähigkeit ist, bringt das mit der Antragstellung nach dem 1.7. wohl kaum was.

von
KSC

Hier scheint es ja einzig darum zu gehen sich ins neue Recht hinüberzuretten.

Was soll man dazu sagen, außer: versuchen Sie ob Ihr Plan klappt. das Ergebnis sehen Sie sobald Sie den Rentenbescheid in Händen halten.

von
Sandra S.

Zitiert von: KSC

Hier scheint es ja einzig darum zu gehen sich ins neue Recht hinüberzuretten.

Was soll man dazu sagen, außer: versuchen Sie ob Ihr Plan klappt. das Ergebnis sehen Sie sobald Sie den Rentenbescheid in Händen halten.

KSC Sie sollten die Fragestellung lesen, bevor Sie eine derart unnötige und unqualifizierte Antwort geben. Es gilt immer noch, wer lesen kann, ist im Vorteil.

von
B´son

Zitiert von: Sandra S.

KSC Sie sollten die Fragestellung lesen, bevor Sie eine derart unnötige und unqualifizierte Antwort geben. Es gilt immer noch, wer lesen kann, ist im Vorteil.

Wieso unnötig und unqualifiziert, das haben sie doch selbst geschrieben ?!?!?!?

Zitiert von: Sandra S.

Wenn möglich, möchten ich den Rentenantrag natürlich nach dem 1. Juli stellen

Experten-Antwort

1. Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz, welches im Entwurf vorliegt, und zum 01.07.2014 in Kraft tritt, ist anzuwenden, wenn ein Rentenbeginn ab dem 01.07.2014 besteht. Nicht entscheidend ist somit der Rentenantrag, sondern der Rentenbeginn!
2. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Versicherte auch dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, aber die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Agentur für Arbeit wird sie dann auffordern einen entsprechenden Antrag zu stellen.

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