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Experten-Antwort

Aussteuerung

von vereni04.06.2018 | 16:16
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2 Antworten

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Hallo und guten Tag habe eine medizinische Reha beendet und wurde arbeitsunfähig entlassen. Für diese Zeit von 5 Wochen erhielt ich Übergangsgeld. Da ich weiterhin krank bin beziehe ich jetzt wieder Krankengeld. Jetzt kommt meine Frage: Wird die Dauer des Übergangsgeldes dem Krankengeld gleichgestellt? Oder verlängert sich der Bezug des Krankengeldes um 5 Wochen? für eine Rückantwort schon jetzt mal vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Während des Übergangsgeldbezugs ruht der Krankengeldanspruch. Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden die Zeiten des Ruhens wie Zeiten des Bezuges behandelt. D.h. Ihr Krankengeldanspruch verlängert sich nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Marcoam 04.06.2018 | 16:53
Ja das Übergangsgeld wird auf die 78 Wochen Bezugsdauer des Krankengelf angerechnet. Es verlängert sich also nicht.
Deutsche Rentenversicherung
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