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Experten-Antwort

Aussteuerung/EM-Antrag/weiterhin AU/Nahtlosigkeits ALG1?

von rentenfrage05.07.2012 | 09:39
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen. Ich habe einen Erwerbsminderungsantrag noch im Krankengeldbezug (also AU) gestellt. Nun endet bald das Krankengeld -bei weiterer AU- und ich falle ins ALG1. Soweit ich weiß, bekommt man bei arbeitsunfähigkeit das ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bezahlt, solange man weiter AU ist bzw. bis die Rentenentscheidung gefallen ist. Wie geht es nun weiter bei mir? Anspruch auf ALG1 habe ich 12 Monate. Also voller Anspruch. Muß ich nun zum MDK der Kasse?MDK des Rententrägers?MDK über das Arbeitsamt? Atteste und Rehaberichte habe ich. (Kann nur noch 3 bis unter 6 Stunden am Tag arbeiten). Beim AA habe ich mich bereits gemeldet. Wer hatte schon mal eine solche Situation? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort aus dem Forum von "Schade" kann auch von unserer Seite so bestätigt werden. Der MDK der Krankenkasse wird Sie sicherlich zu keiner weiteren Untersuchung vorladen, da Sie bereits absehbar kein Krankengeld mehr beziehen werden. Auch das Arbeitsamt wird regelmäßig keine medizinische Untersuchung/Gutachten mehr veranlassen, wenn wie bei Ihnen bereits der Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt ist und Sie daher Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beziehen.

Ob der zuständige Rentenversicherungsträger neben den bereits von Ihnen eingereichten Unterlagen noch eine Begutachtung anschließen wird, kann man im Voraus nicht sagen. Zunächst werden der Antrag und die eingereichten Unterlagen ausgewertet, danach meistens Unterlagen (sofern nicht dabei) von den behandelnden Ärzten, Krankenhaus, Reha-Kliniken und ggf. vorhandenen Vorgutachtern (Krankenkasse, Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft...) angefordert. Sollten diese für eine Entscheidung nicht ausreichen, wird vom Rentenversicherungsträger eine/mehrere Begutachtung/en (je nach Erkrankungen und Fachgebieten) veranlasst.

Erst nach Vorliegen der Entscheidung über Ihren Rentenantrag kann der weitere Ablauf näher erläutert werden, da dieser vom Ergebnis (Bewilligung, Voll-/Teilrente, Ablehnung) anhängig ist. Sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und auch im Rentenbescheid der Feststellung der 3 bis unter 6 Stunden pro Tag gefolgt wird, käme neben der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (= halbe Rente) durchaus auch eine Teilzeitbeschäftigung (ggf. auch bei Ihrem letzten Arbeitgeber) im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen in Betracht. Dazu sollten Sie ggf. frühzeitig Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen. Bei weiteren Fragen sind Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (Beratungsstellensuche) gern behilflich. Bei Fragen zur Rückkehr (ggf. Teilzeit) zu Ihrem Arbeitgeber können Sie Unterstützung von den Reha-Servicestellen (Servicestellensuche) erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 05.07.2012 | 10:40
Sie können davon ausgehen, dass in der Zeit solange Sie ALG 1 beziehen über die Rente entschieden wird. Nur in ganz seltenen Fällen dauert es länger als 12 Monate bis die EM Entscheidung kommt. Wie es dann weitergeht, hängt von der Entscheidung ab (Bewilligung oder Ablehnung oder Teilrente). Ob Sie zum Gutachter müssen, ggfls zu welchem oder ob die eingereichten Unterlage zur Entscheidung ausreichen, weiß keiner im Forum. Warten Sie es ab!
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