Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Ausstieg aus der EU-Rente

von Fiorina02.03.2009 | 11:09
1966 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, Ich beziehe seit dem Jahr 2000 Erwerbsunfähgkeitsrente nach altem Recht, seit 2004 unbefristet.Schwer krank, u . a. Pflegestufe 2 und ROllstuhl. Jetzt ist so eine Art Wunder passiert, man hat den Grund meiner Erkrankung gefunden, kann sie behandeln, es geht mir,was niemand noch erwarten konnte, immer besser.Akuell noch Pflegestufe 1,will ich im Sommer ohne versuchen. Ich träum davon, wieder zu arbeiten, in 1 bis 2 Jahren. Aber habe auch viel Angst vor diesem Schritt. Im erlernten Beruf ( Krankenschwster ) keine Chance, körperlich zu hart. Nun meine Fragen, bin froh, erstnal anonym frsgen zu können : 1. Hätte ich eine Chance auf Umschulung ? Ich denke an Arzthelferin, weil ich ja medizinisch Vorkenntnisse habe. BIn 45 Jahre , Schwerbehinderung 100 GdB . 2. Was passiert, wenn ich es nicht schaffe ? Ist dann der alte Rentenanspruch weg und ich sitze auf Sozialhilfe ? Herzlichen Dank !

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von Corletto stimme ich zu. Auch ich würde Ihnen raten, zunächst die gesundheitliche Entwicklung abzuwarten. Sollten weitere Verbesserungen eintreten, steht Ihnen die Möglichkeit, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulungsantrag) zu stellen, weiterhin offen.

Natürlich deutet die Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung darauf hin, dass die Erwerbsfähigkeit nicht mehr in vollem Maße eingeschränkt ist. Mit einer Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen müssten Sie dann rechnen.

2 Antworten

Corlettoam 02.03.2009 | 11:46
Natürlich können Sie jederzeit die EM-Rente beenden und wieder arbeiten gehen. In ihrem Falle wäre ich aber doch sehr vorsichtig - bei aller verständlichen Euphorie über die Behandlungserfolge - und würde die weitere gesundheitliche Entwicklung eben noch 1 - 2 Jahre abwarten - wie Sie ja auch slber schreiben. Sie könnten dann zu gegebener Zeit einen Antrag auf berufliche Rehabilitation bzw. Umschulung stellen. Sie werden dann event. noch mal ärztlicherseits begutachtet werden , um abzuklären inweit diese berufl. Reha / Umschulung medizinisch Aussicht auf Erfolg haben wird und überhaupt Sinn macht. Sie sind zwar " erst " 45 , aber wenn Sie die Umschulung beendet hätten wären Sie schon an die 50 Jahre alt und hätten damit in diesem Alter plus ihrer Behinderungen und Einschränkungen sicher keine besonders guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem wären Sie dann seit 2000 schon mehr als 10 Jahre aus dem Berufsleben... Stellen Sie sich den Wiedereinstieg nach so langer Zeit - in welchen Beruf auch immer - nicht einfach vor ! Das Rsisko ein erneuter Verschlimmerung ihrer Erkrankung tragen Sie natürlich alleine. Das finanzielle Risiko ist überschaubar, da Sie in der Umschulung ja Übergangsgeld bekommen und bei erneuter Erkrankung ja auch Kranken versichert wären. Durch die lange Zeit der Berentung haben Sie auch einen neuen ALG I Anspruch erworben. Die " alte " unbefristete EM-Rente ist natürlich futsch und Sie müssten dann einen ganz neuen EM-Rentenantrag stellen.
-_-am 02.03.2009 | 21:03
Es gibt doch bestimmt auch einen Arzt, der Ihnen über einen Minijob erst einmal einen kleinen Einstieg ermöglichen würde. Sie dürfen zu Ihrer Rente bis 400,- € brutto mtl. hinzuverdienen, ohne dass der Rentenanspruch gemindert wird. Vermutlich wäre eine solche "Selbsterprobung" hilfreicher, als ein sofortiger Volleinstieg, der dann schief gehen kann, einen Berg an Bürokratie mit sich bringt und das Selbstwertgefühl vielleicht nachhaltig beschädigt. Wenn Sie voll arbeiten würden, wäre die alte EU-Rente weg. Die tatsächliche Ausübung einer vollschichtigen Beschäftigung hat einen höheren Beweiswert, als ärztliche Gutachten. Sie erbringen dann also selbst den Beweis, dass Sie nicht mehr erwerbsunfähig sind, egal was Onkel Doktor dazu meint. Wenn Sie danach einen neuen Rentenantrag stellten, würden Sie auch nach neuem Recht beurteilt. Volle EM-Rente gäbe es dann nur noch, wenn Sie ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden hätten, bei 3-unter 6 Stunden nur die halbe Rente. Außerdem müssten auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen beim neuen Leistungsfall wieder vorliegen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026