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Ausstrahlung ins Ausland

von Brigitte Z.10.04.2008 | 11:19
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2 Antworten

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Liebes Expertenforum, wir haben einen Mitarbeiter, welcher für unser Unternehmen für 3 Jahre bei unserer Tochterfirma in den USA tätig ist. Er wird auch von dort sein Gehalt beziehen. Dieser Mitarbeiter möchte jedoch grundsätzlich, dass für Ihn die dt. Rechtsvorschriften über Soziale Sicherheit gelten. Ich habe nun bei der DVKA einen Antrag auf Ausnahmevereinbarung gestellt. Nun meine Frage: Was ist von Ihrer Seite zu unternehmen, dass der Mitarbeiter in der Rentenversicherung keinerlei Nachteile hat. Wie werden die Beiträge an Sie weitergeleitet und in welcher Höhe? Für baldige Antwort vielen Dank!

2 Antworten

KSCam 11.04.2008 | 16:55
rententechnisch wäre es auch kein Nachteil, wenn die RV Beiträge in den USA an die US Versicherung gezahlt würden, weil es zwischen den beiden Staaten ein SV Abkommen gibt und der Tenor dieser SV Abkommen ist der, dass man keine Nachteile erleidet, sofern man in einem der beteiligten Staaten Arbeitnehmer ist. Und welcher Staat in späteren Jahren dann für die 3 Jahre eine höhere Rente zahlt, ist heute kaum absehbar.
Wolfgang Amadeusam 11.04.2008 | 20:00
Hallo Brigitte, eigentlich findest Du alle wichtigen Informationen im Merkblatt der DVKA zur Entsendung in die USA: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf_Dateien/Merkblaetter/m… Insbesondere ergibt sich daraus, dass die Ausstrahlung bei der Krankenkasse zu beantragen ist, bei der man bisher versichert war, bei privater Krankenversicherung ist direkt die Rentenversicherung zuständig.
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