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von Wolfgang Henschel12.06.2007 | 09:55
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin am 25.03.1948 geboren. Ich habe von 1963 bis 1998 in Deutschland gearbeitet (Angestellter) und bin seitdem in England beschaeftigt. Ich moechte mit 60 Jahren aufhoeren zu arbeiten und mir ein bischen die Welt ansehen und dann mit 63 Jahren die Rente beantragen (7.2% Abzuege). Meine Frage: kann ich 3 Jahre nicht arbeiten und dann ohne Schwierigkeiten die Rente beantragen und was ist mit der Krankenversicherung? (bis jetzt war die KV lueckenlos = Deutschland und UK) aber wie wuerde sich eine 3 Jaehrige "Luecke" auswirken? Vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hinsichtlich Ihres Altersrentenanspruches sollten Sie sich unbedingt an den Rentenversicherungsträger wenden und dort eine Rentenauskunft beantragen. Hierbei sollten Sie Ihren gewünschten Rentenbeginn und den Zeitpunkt des geplanten beruflichen Ausstiegs angeben. Zudem sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie Versicherungszeiten in England zurückgelegt haben. In Ihrem Falle ist die Deutsche Rentenversicherung Nord, Friedrich-Ebert-Damm 245, 22159 Hamburg zuständig. Zudem sollten Sie sich beraten lassen, inwieweit ein Anspruch auf eine (vorzeitige) Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen, bzw. verloren gehen kann. Wie der Forumsteilnehmer „Amade“ schon aufgezeigt hat, sind hierfür besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Was die Krankenversicherung angeht, ist der Fall komplizierter:

Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner tritt nur dann ein, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Versicherungslebens zu neun Zehnteln (genannt Vorversicherungszeit) gesetzlich krankenversichert gewesen sind. Berücksichtigt werden sowohl Zeiten der Pflichtversicherung (zum Beispiel als Beschäftigter) als auch Zeiträume einer freiwilligen oder Familienversicherung.

Die Prüfung einer etwaigen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner obliegt ausschließlich dem Krankenversicherungsträger. Daher sollten Sie auch diesbezüglich dringend an die zuletzt zuständige Krankenkasse in Deutschland bzw. an den britischen Krankenversicherungsträger wenden und prüfen lassen, welche Auswirkungen sich aufgrund Ihrer Pläne ergeben.

Da derartige Prüfungen und Auskünfte einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen dürften, sollten Sie sich frühzeitig an die genannten Stellen wenden.

1 Antworten

Amadéam 12.06.2007 | 13:17
Solange Sie der öffentlichen Hand nicht „auf der Tasche“ liegen, hat niemand etwas dagegen, dass Sie sich die Welt anschauen. Es besteht - zumindest in D - keine Arbeitspflicht. Für den Altersrentenanspruch ist es nicht erforderlich, dass Sie bis zum Eintritt des Leistungsfalls lückenlos Rentenbeiträge gezahlt haben. Es kommt also lediglich darauf an, dass Sie die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) für die oben angesprochene Altersrente erfüllen. Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes bei möglichem Eintritt einer Erwerbsminderung sieht die Geschichte allerdings etwas anders aus. Da wäre in Ihrem Fall erforderlich, dass, vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Monate Versicherungszeit vorhanden sind und nach dem 31.12.1983 JEDER Monat lückenlos mit einer rentenrechtlich bedeutsamen Zeit, dazu zählen auch britische Beitragszeiten, belegt ist. Als deutscher Staatsangehöriger sind Sie zur freiwilligen Versicherung in D berechtigt und könnten mit freiwilligen Mindestbeiträgen (monatlich knapp unter 80 Euro) den Versicherungsschutz aufrecht erhalten. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie bei Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger unbedingt einen Antrag auf Klärung Ihres Versicherungsverlaufs stellen und dabei nicht versäumen anzugeben, dass Sie auch Zeiten in GB zurückgelegt haben. Der Rentenversicherungsträger kann dann eine Rentenauskunft erteilen, aus der Sie ersehen können, welche Altersrente zu welchem Zeitpunkt - individuell auf Sie abgestellt - künftig mit und ohne Abschläge bezogen werden kann. So ist schon Ihr Geburtsjahrgang von der Verlängerung der Lebensarbeitszeit betroffen. Auch über die Auswirkungen auf Ihr Versicherungsverhältnis erhalten Sie diesbezüglich individuelle Auskunft. Mit deutschen und britischen Zeiten zusammen scheinen mehr als die erforderlichen 35 Versicherungsjahre vorhanden zu sein. Ca. 3-6 Monate vor Vollendung des 63. Lebensjahres sollten Sie die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Die Antragstellung in D löst auch das Rentenverfahren in GB aus und umgekehrt. In Sachen Krankenversicherung kommt es darauf an, wo Sie vor Antritt Ihrer Weltreise Ihren Wohnsitz haben, ob in GB oder D ? Sollte der Wohnsitz in GB bleiben, sollten Sie sich bei der zuständigen britischen Krankenversicherung beraten lassen. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz aber nach D, sollte Sie sich hier informieren: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html http://www.die-gesundheitsreform.de/service/newsletter/register.… oder Ihre letzte deutsche gesetzliche Krankenkasse konsultieren. Nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform, darf in D niemand mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein (Recht auf Beitritt zur letzten Krankenversicherung)
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