Hinsichtlich Ihres Altersrentenanspruches sollten Sie sich unbedingt an den Rentenversicherungsträger wenden und dort eine Rentenauskunft beantragen. Hierbei sollten Sie Ihren gewünschten Rentenbeginn und den Zeitpunkt des geplanten beruflichen Ausstiegs angeben. Zudem sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie Versicherungszeiten in England zurückgelegt haben. In Ihrem Falle ist die Deutsche Rentenversicherung Nord, Friedrich-Ebert-Damm 245, 22159 Hamburg zuständig. Zudem sollten Sie sich beraten lassen, inwieweit ein Anspruch auf eine (vorzeitige) Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen, bzw. verloren gehen kann. Wie der Forumsteilnehmer „Amade“ schon aufgezeigt hat, sind hierfür besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Was die Krankenversicherung angeht, ist der Fall komplizierter:
Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner tritt nur dann ein, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Versicherungslebens zu neun Zehnteln (genannt Vorversicherungszeit) gesetzlich krankenversichert gewesen sind. Berücksichtigt werden sowohl Zeiten der Pflichtversicherung (zum Beispiel als Beschäftigter) als auch Zeiträume einer freiwilligen oder Familienversicherung.
Die Prüfung einer etwaigen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner obliegt ausschließlich dem Krankenversicherungsträger. Daher sollten Sie auch diesbezüglich dringend an die zuletzt zuständige Krankenkasse in Deutschland bzw. an den britischen Krankenversicherungsträger wenden und prüfen lassen, welche Auswirkungen sich aufgrund Ihrer Pläne ergeben.
Da derartige Prüfungen und Auskünfte einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen dürften, sollten Sie sich frühzeitig an die genannten Stellen wenden.