Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo gove,
die Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung für Australien ist die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen; Website http://www.deutsche-rentenversicherung-oldenburg-bremen.de/ . Für spezielle Fragen zu Australien bitten wir Sie, sich dorthin zu wenden.
Allgemeine Hinweise:
Deutsche Rentner im Ausland
Werden alle Renten ins Ausland gezahlt?
Grundsätzlich werden die Renten aus der Deutschen Rentenversicherung auch ins Ausland gezahlt. Im Einzelfall kann das jedoch eingeschränkt sein. Das kann sich auf den Rentenanspruch oder die Rentenhöhe auswirken. Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung schafft Klarheit.
Welche Renten werden nicht außerhalb Deutschlands gezahlt?
Je nachdem, wo man sich im Ausland aufhält, kann die Rente wegen verminder-ter Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein, wenn der Rentner dauerhaft ins Ausland umzieht. Das ist der Fall, wenn die Rente nicht allein aufgrund des Gesundheits-zustandes gezahlt wird, sondern auch wegen der Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt (so genannte Arbeitsmarktrenten). Unter Umständen kann eine solche Rente auch nur dann gezahlt werden, wenn der Rentenanspruch schon wäh-rend des Aufenthalts in Deutschland bestanden hat.
Wird die Rente in voller Höhe ins Ausland gezahlt?
Bei einem deutschen Rentner hängt die Höhe der Auslandsrente in erster Linie davon ab, wie seine Versicherungszeiten aussehen. Bestimmte Versicherungszeiten, wie die so genannten Reichsgebiets-Beitragszeiten außerhalb des heutigen Bundesgebiets, werden in der Regel nicht ins Ausland gezahlt. Das gilt auch für Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, das unter bestimmten Voraussetzungen die Berücksichtigung ausländischer Zeiten in der deutschen Rentenversicherung er-möglicht. Sind solche Zeiten im Rentenkonto vorhanden, ist die Auslandsrente entsprechend niedriger als die Rente bei einem Aufenthalt in Deutschland.
Was muss man beachten, wenn man ins Ausland ziehen will?
Ein Umzug ins Ausland kann im Einzelfall Auswirkungen auf den Rentenanspruch oder die Rentenhöhe haben. Deshalb sollte man in jedem Fall rechtzeitig mit dem zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufnehmen und sich über die individuellen Auswirkungen informieren. Ein Umzug ins Ausland muss der Rentenversicherung mitgeteilt werden.
Wie erfolgt die Rentenzahlung ins Ausland?
Während des Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auf ein eigenes Konto bei einem Geldinsti-tut in Deutschland überwiesen werden. Für die Zahlung Ihrer Rente in einen EU-Mitgliedstaat benötigt die Rentenversicherung Ihre internationale Bankleitzahl (Bank Identify-Code, kurz BIC) und Ihre internationale Kontonummer (Internatio-nal Bank Account Number, kurz IBAN). Beide Angaben erfragen Sie bei Ihrer Bank. Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann einmal jährlich, ob Sie noch leben und die Rente weiter gezahlt werden kann.
Was muss wo beantragt werden?
Ihre Rente müssen Sie immer beantragen. Halten Sie sich in einem Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat auf, können Sie den Rentenantrag beim Rentenversi-cherungsträger des Wohnstaates stellen, auch wenn dort keine Versicherungszeiten vorhanden sind. Der Träger im Ausland leitet den Antrag an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung weiter. Der Antrag kann aber auch unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
Bei Aufenthalt in einem sonstigen Staat (so genanntes vertragsloses Ausland) sollte der Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) gestellt werden, da hier bestimmte Personenstandsdaten gleich beglaubigt werden können. Von dort wird der Antrag an den zuständigen Rentenversicherungs-träger in Deutschland weitergeleitet.
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