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Experten-Antwort

Austritt aus gesetzlicher Rente

von LL08.03.2021 | 12:45
1034 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich soll für meinen Chef herausfinden wie das ist, wenn eine gesetzlich versicherte Person aus der Rentenversicherung austritt...verfällt dann ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente sofort oder nach einer gewissen Zeit? LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.03.2021 | 13:53

Hallo LL,

wenn man aus der gesetzlichen Rentenversicherung austritt, was natürlich nur unter gewissen Umständen geht (zB. Selbständigkeit), dann kann das verschiedene Konsequenzen haben.

[Hinterbliebenenrenten:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html sind abgeleitete Rentenansprüche. Sie werden nicht aus Ihren eigenen Versicherungsansprüchen, sondern aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt.

Für einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente ist es unerheblich, ob der Hinterbliebene oder der Verstorbene zuletzt nicht mehr Rentenversicherungspflichtig war. Der Verstorbene muss lediglich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Weitere Informationen und Voraussetzungen zum Thema Hinterbliebenen Rente erhalten Sie in unserer Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html

Bitte weisen Sie Ihren Chef daraufhin, dass ein Anspruch auf Erwerbsminderung wegfallen kann, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht.

Bei Interesse kann er sich gerne einen telefonischen Beratungstermin einholen und sich umfassend über diese Themen informieren.

6 Antworten

Sendung: "Wünsch' die was"am 08.03.2021 | 12:59
Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung ist man nicht Mitglied irgend eines Vereines, wo man die Mitgliedschaft kündigen kann. Sie werden bei ihrer Suche nicht fündig werden.
Aliam 08.03.2021 | 13:12
Hallo, ich soll für meinen Chef herausfinden wie das ist, wenn eine gesetzlich versicherte Person aus der Rentenversicherung austritt...verfällt dann ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente sofort oder nach einer gewissen Zeit? LG
Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung ist man nicht Mitglied irgend eines Vereines, wo man die Mitgliedschaft kündigen kann. Sie werden bei ihrer Suche nicht fündig werden.
Alle Menschen sind gesetzlich versichert? Ööööt! Man könnte bspw. verbeamtet werden...
senf-dazuam 08.03.2021 | 13:59
Also, das ist ja kein Verein oder keine Versicherung. Sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig, siehe dazu die ersten Paragraphen des SGB VI zur Frage, wer versicherungspflichtig ist und wer nicht oder nicht sein kann oder muss, dann bleiben Ihnen die Anwartschaften auf die gesetzliche Rente erhalten. Sollten Sie danach oder parallel Ansprüche in einem weiteren Altersvorsorgesystem erwerben, erhalten Sie irgendwann renten aus verschiedenen Systemen. Der Anspruch auf gesetzliche Rente kann dabei weder verfallen noch abgelehnt werden. Ggf. werden bestimmte Anteile verrechnet, so dass bspw. die Zahlung einer BEamtenpension gekürzt werden kann, wenn Pension und Rente zusammen bestimmte Beträge übersteigen. Sollten Sie noch keinen Rentenanspruch haben (allgemeine Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt) und Sie wandern in ein LAnd aus, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, dann können Sie sich auf Antrag nach einer gewissen Zeit Ihre Arbeitnehmerbeiträge wieder ersteatten lassen. Noch Fragen? Dann haben Sie jetzt ja ein paar Details, mit denen die Suchmaschine gefüttert werden kann. Oder Ihr Arbeitgeber fragt mal bei bei der DRV selbst nach. Die haben da bestimmt passende Broschüren und Seminare.
Siehe hieram 08.03.2021 | 14:55
Noch nie die Serie 'Stromberg' geguckt?? Ist gar nicht so fernab jeglicher Realität ;-)
Fritzam 08.03.2021 | 14:22
Kann ihr Chef das nicht selber heraus finden. Was ist dass denn für ein Chef?
W°lfgangam 08.03.2021 | 20:30
...eine mögliche Beitragserstattung - AUS DEM EIGENEN RENTENKONTO - lässt das eigene Versicherungskonto 'erlöschen' = weg /Ende /aus. Zu Hinterbliebenenrentenansprüchen hat @Experte schon geantwortet ...da kann nach Ableben wirklich nichts/kaum mehr gelöscht werden - kleine Ausnahme: die/der Verstorbene hat keine 60 Beitragsmonate erreicht = kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente = Anspruch auf Beitragserstattung = dann Konto gelöscht. Gruß w. PS: ...hmm, liegt hier ein Gedanke an 'Verschleierung' von Identitäten vor? Das kann die CIA/oder alternative hilfreiche/wohltätige Organisationen, sicher besser ;-)
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