Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo LL,
wenn man aus der gesetzlichen Rentenversicherung austritt, was natürlich nur unter gewissen Umständen geht (zB. Selbständigkeit), dann kann das verschiedene Konsequenzen haben.
[Hinterbliebenenrenten:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html sind abgeleitete Rentenansprüche. Sie werden nicht aus Ihren eigenen Versicherungsansprüchen, sondern aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt.
Für einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente ist es unerheblich, ob der Hinterbliebene oder der Verstorbene zuletzt nicht mehr Rentenversicherungspflichtig war. Der Verstorbene muss lediglich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
Weitere Informationen und Voraussetzungen zum Thema Hinterbliebenen Rente erhalten Sie in unserer Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html
Bitte weisen Sie Ihren Chef daraufhin, dass ein Anspruch auf Erwerbsminderung wegfallen kann, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht.
Bei Interesse kann er sich gerne einen telefonischen Beratungstermin einholen und sich umfassend über diese Themen informieren.
Alle Menschen sind gesetzlich versichert? Ööööt! Man könnte bspw. verbeamtet werden...Hallo, ich soll für meinen Chef herausfinden wie das ist, wenn eine gesetzlich versicherte Person aus der Rentenversicherung austritt...verfällt dann ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente sofort oder nach einer gewissen Zeit? LGBei der Gesetzlichen Rentenversicherung ist man nicht Mitglied irgend eines Vereines, wo man die Mitgliedschaft kündigen kann. Sie werden bei ihrer Suche nicht fündig werden.
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