Wenn bei Ihnen weiterhin volle Erwerbsminderung vorliegt wird es wohl nicht möglich sein, anstelle der Rente Arbeitslosengeld zu erhalten. Zum einen ist ein Verzicht auf eine Sozialleistung (Rente) nur möglich, wenn dadurch kein anderer Sozialleistungsträger (Agentur für Arbeit) belastet wird. Zum anderen ist nur arbeitslos, wer arbeitswillig und arbeitsfähig ist. Wenn also dem Grunde nach ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht, wird Ihnen die Agentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld bewilligen.
Wenn Sie wieder ins Berufsleben einsteigen wollen rate ich Ihnen, sich mit einer Reha-Servicestelle in Verbindung zu setzen. Dort kann man Ihnen gezielt Mittel und Wege für Ihren weiteren Berufsweg aufzeigen. Die für Sie nächstgelegene Reha-Servicestelle finden Sie auf der Startseite von www.ihre-vorsorge.de unter der Rubrik "Service -Beratungsstellen".
Wenn Sie erneut Rente beantragen müssten, sollten Sie schon angeben, dass Sie bereits eine Rente auf Zeit bezogen haben, auch wenn der Rentenversicherungsträger dies aus Ihrem Versicherungskonto erkennen müsste. Die medizinischen Unterlagen vernichtet der Rentenversicherung bei Vollendung Ihres 65. Lebensjahres. Bei einem erneuten Rentenantrag müsste dann aber nach dem nun vorliegenden Gesundheitszustand anhand neuester ärztlicher Unterlagen entschieden werden.