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Austrittsleistung !?!

von Schweizer Rente22.04.2010 | 15:49
1230 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Spezialisten, wie ist der Betrag einer Austrittsleistung zu bewerten? Welche Rente ist daraus zu erwarten? Gibt es eine Übertragung in die DRV? Gibt es Abkommen zur DRV? Ich freue mich über Ihre Hinweise! vielen dank !!!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 22.04.2010 | 16:51

Hallo Schweizer Rente,

mit der Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen.Das Sozialversicherungsabkommen wird durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg betreut. Wir empfehlen Ihnen sich mit einer dieser beiden Stellen in Verbindung zu setzen.

7 Antworten

AHV-5549am 22.04.2010 | 15:59
1. +2. Fragen Sie bitte den schweizerischen Leistungserbringer. 3. +4. Es gibt diesbezüglich keine Übertragungsabkommen zur deutschen RV; Sie könnten jedoch die Summe zum Ausgleich eines Abschlags in der deutschen RV verwenden.
KSCam 22.04.2010 | 16:01
Was genau meinen Sie mit Austrittsleistung? Das betrifft wahrscheinlich nicht die staatl. Rente (=AHV) sondern eher die 2. Säule/Pensionskasse? Wenn meine Vermutung stimmt, müssen Sie dort nachfragen und nicht im deutschen Rentenforum. Weder aus der AHV noch aus der 2. Säule wird irgendwas in ide DRV übertragen (höchstens im Rahmen der Kleinstzeitenregelung, wenn jemand weniger als 12 schweizer AHV Monate hat). Und ja: es gibt ein Abkommen mit der Schweiz ;-) Aber dies sollten Sie sich bei einer DRV Beratungsstelle in D/CH Grenzgebiet erläutern lassen. Gruezi
KSCam 22.04.2010 | 19:37
Ist ja gut gemeint, die Ansprechpartner in D zu bennennen - der erfragte Begriff "Austrittsleistung stammt aber m.E. nicht aus der AHV, sodass die Behörde nicht weiterhelfen können.
-_-am 22.04.2010 | 19:18
Hier finden Sie die Rentenversicherungsträger, die als Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit der Schweiz zur Verfügung stehen: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (ehemals LVA Baden-Württemberg) Gartenstr. 105 76135 Karlsruhe Telefon 0721 825-0 Telefax 0721 825-21229 Adalbert-Stifter-Str. 105 70437 Stuttgart Telefon 0711 848-0 Telefax 0711 848-21438 http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind: Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) Hauptverwaltung Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 http://www.kbs.de Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
-_-am 22.04.2010 | 19:48
Das finde ich auch! Es ist jedoch noch viel weniger hilfreich, wenn "Expertin" schreibt: "Das Sozialversicherungsabkommen wird durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg betreut. Wir empfehlen Ihnen sich mit einer dieser beiden Stellen in Verbindung zu setzen." Erstens fehlt die DRV K-B-S und zweitens fehlen die Kontaktinfos, die ich mit meinem Beitrag zumindest noch nachgeliefert haben wollte.
Schweizer Renteam 23.04.2010 | 11:34
Liebe Spezies, Sie haben mir alle in die richtige Richtung geholfen, auch wenn nicht jede Antwort zu 100 5 erschöofend war. Vielen Dank !!!
drvam 23.04.2010 | 14:42
Lieber "Schweizer Rente", mit Ihren Fragen zur Schweiz und auch allen anderen EU/EWR-Staaten können Sie sich an folgende Stelle wenden: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Mit freundlichen Grüßen
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