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Experten-Antwort

Ausübung eines Hobby's ohne Gewinnerzielung bei Bezug von EM-Rente möglich?

von Spezi10.10.2018 | 13:16
234 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin seit Jahrzehnten leidenschaftlicher Hobbymusiker und spiele vereinzelt auch Auftritte gegen geringe Gage. Das ganze ist seit Jahren beim Finanzamt als "Liebhaberei" ohne Gewinnerzielungsabsicht (§12Nr.1 ESTG) veranlagt. D.h. die jährlichen Ausgaben für dieses Hobby (Anschaffung von Instrumenten, Fahrtkosten, Proberaummiete, etc. übersteigen bei weitem die Einnahmen. Berufliche Gegebenheiten haben dazu geführt, dass ich nach über 40 Berufsjahren im Außendienst mit Erschöpfungsdepression, Angst und Panikattacken, etc. krank wurde und seit kurzem volle EM-Rente erhalte. Nun die Frage: muss ich, trotz nachweislich nicht erzielter Gewinne, meine o.g. Hobbytätigkeit der DRV mitteilen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Spezi,

wie „Manuel“ bereits geschrieben hat, kann sich die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nicht nur auf die Rentenhöhe sondern auch auf den Rentenanspruch auswirken. Die Aufnahme bzw. Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist daher, unabhängig von der Höhe der Einkünfte, Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden.

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2 Antworten

Manuelam 10.10.2018 | 16:14
Hallo! Das Ausüben einer Selbständigen Tätigkeit kann sich (theoretisch) unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht auf die Erwerbsfähigkeit (oder die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit) auswirken. Von daher ist eine solche bei der DRV anzuzeigen. Tatsäch dürfte sich aller Wahrscheinlichkeit nach keine Auswirkung auf die Rente ergeben. Gruß Manuel
Cola+Fanta= Speziam 10.10.2018 | 16:14
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