Hallo Spezi,
wie „Manuel“ bereits geschrieben hat, kann sich die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nicht nur auf die Rentenhöhe sondern auch auf den Rentenanspruch auswirken. Die Aufnahme bzw. Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist daher, unabhängig von der Höhe der Einkünfte, Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden.