Hallo Miracle,
Sie müssen der für Sie ausgewählten Rehabilitationseinrichtung nicht einfach zustimmen, sondern haben natürlich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und um eine Umeinweisung in die von Ihnen gewünschte Rehabilitationseinrichtung zu bitten. Im Zuge dessen würde ich Ihnen empfehlen, ausführlich zu begründen, weshalb gerade die von Ihnen gewünschte Rehabilitationseinrichtung für Sie besonders geeignet ist. Da die Bearbeitung Ihres Widerspruchs etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, kann es durchaus passieren, dass sich der Beginn Ihrer Rehabilitationsleistung verzögert.
Da Sie in Ihrem Beitrag ausgeführt haben, dass Sie primär eine orthopädische Indikation im Vordergrund sehen, die DRV Ihnen jedoch eine Einrichtung bewilligt hat, die eher auf Hauterkrankungen spezialisiert ist, wäre vielleicht zu überlegen, ob Sie nicht noch einmal Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt halten sollten, darüber welche Indikation bei Ihnen im Vordergrund steht und gegebenenfalls kann dieser Ihnen auch eine ärztliche Empfehlung für die von Ihnen gewünschte Einrichtung ausstellen.