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Experten-Antwort

Auswandern nach Afrika mit 51

von Stefan Führer23.09.2015 | 15:36
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bezahle seit 1881 in die Rentenkasse der deutschen Rentenversicherung ein und bin jetzt 51 Jahre alt. Ich befinde mich seit den letzten Jahren mehrere Wochen in Afrika, zumal ich dort viele Freunde, eine Frau habe und gleichberechtigter Partner eine Restaurant bin. In Deutschland habe ich keine Familie und kaum Freunde. Ich spiele seit längerer Zeit mit dem Gedanke nach afrika auszuwandern oder meinen zweit-Wohnsitz dorthin zu verlagern. Meine Fragen wären nun: 1. Kann ich in den Genuss meiner bisher eingezahlten Rentenanwartschaften gelangen, oder bekomme ich diese erst ausbezahlt wenn ich mein Rentenalter erreicht habe? 2.Wenn ich im Ausland lebe, muss ich dennoch Sozialversicherung auf meine Rentenansprüche bezahlen? Ich würde mich über Antwort freuen. Gruss Stefan

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich gehe davon aus, dass Sie deutscher Staatsbürger sind.

Damit sind Sie von einer Erstattung Ihrer gezahlten Beiträge ausgeschlossen, weil sie später im Alter (spätestens mit 67 Jahren) einen Rentenanspruch haben.

Wenn Sie in irgendeinem afrikanischen Land leben besteht keine Verpflichtung in D Rentenbeiträge zu zahlen.

Sie könnten freiwillige Beiträge entrichten, müssen dies aber nicht.

Sofern Ihre Pläne konkret werden, sollten Sie sich unbedingt bei einer Beratungsstelle der DRV beraten lassen bevor Sie ausreisen.

Anders könnte es sein, wenn Sie nach der Ausreise auch die dortige Staatsangehörigkeit annehmen, also beispielsweise Kenianer werden würden.

Aber auch solche Feinheiten können Sie bei einer Beratung vor Ort ansprechen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ergänzung zu @schade: sollten Sie am 01.03.64 geboren sein, begänne die Regelaltersrente bereits am 01.03.2031. Bei jedem anderen Geburtstag im März ab 01.04.2031.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Ich denke es ist jetzt alles zu den gestellten Fragen gesagt.

Für alles weitere sollten Sie Herr Fühner sich wirklich die Zeit zur persönlichen Rentenberatung nehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Stefan Führeram 23.09.2015 | 15:44
Nachtrag von Stefan: Ich bezahlte nicht seit 1881 in die Rentenkasse, sondern seit 1981. Gruss Stefan
Stefan Führeram 23.09.2015 | 16:56
Hallo, ich bedanke mich für die Aufschlussreiche Antwort. Meine nächste Frage wäre: Wann habe ich den früstens Anspruch auf eine Regelaltersrente? ich bin im Mätz 1964 geboren. Gruss Stefan
Schadeam 23.09.2015 | 17:05
Regelaltersrente für Jahrgang 64 liegt bei 67, also 01.04.2031, siehe auch letzte Renteninformation.
O.am 23.09.2015 | 17:38
Gilt aber nicht für Marokko und Tunesien.
Stefan Führeram 23.09.2015 | 22:55
Hallo, ja, meine Fragen wurden zufriedenstellend beantwortet. Ich bedanke mich nochmals recht herzlich. Gruss Stefan
Stefan Führeram 23.09.2015 | 17:54
.......wie ist es dann mit einer Rente ab 63 jahren?
=//=am 23.09.2015 | 18:00
Für die Altersrente für langjährig Versicherte muß die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt sein. Bei dieser Wartezeit zählen auch Anrechnungszeiten (z.B. wegen schulischen Ausbildungen, wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit) mit. Frühestens könnten Sie diese AR dann mit 63 Jahren UND einem Abschlag von 14,4 % oder abschlagsfrei ab 67 Jahren in Anspruch nehmen.
=//=am 23.09.2015 | 18:02
Ergänzung: Beantragen Sie eine RENTENAUSKUNFT (keine Renteninformation) bei Ihrer zuständigen DRV. Dort steht alles zu den Altersrenten und vor allem auch zu den Wartezeiten drin.
Deutsche Rentenversicherung
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