Ich gehe davon aus, dass Sie deutscher Staatsbürger sind.
Damit sind Sie von einer Erstattung Ihrer gezahlten Beiträge ausgeschlossen, weil sie später im Alter (spätestens mit 67 Jahren) einen Rentenanspruch haben.
Wenn Sie in irgendeinem afrikanischen Land leben besteht keine Verpflichtung in D Rentenbeiträge zu zahlen.
Sie könnten freiwillige Beiträge entrichten, müssen dies aber nicht.
Sofern Ihre Pläne konkret werden, sollten Sie sich unbedingt bei einer Beratungsstelle der DRV beraten lassen bevor Sie ausreisen.
Anders könnte es sein, wenn Sie nach der Ausreise auch die dortige Staatsangehörigkeit annehmen, also beispielsweise Kenianer werden würden.
Aber auch solche Feinheiten können Sie bei einer Beratung vor Ort ansprechen.