Hallo Tom,
mit den USA besteht ein Sozialversicherungsabkommen, mit dem u. a. die Gebietsgleichstellung geregelt ist. Damit steht der Aufenthalt eines deutschen Staatsbürgers in den USA einem Inlandsaufenthalt gleich. Die Rentenzahlung kann also grundsätzlich ohne Kürzung in die USA erfolgen. Ausgenommen sind lediglich Renten wegen Erwerbsminderung, die aufgrund der Arbeitsmarktlage gewährt werden. Beruht die Rente wegen Erwerbsminderung ausschließlich auf dem Gesundheitszustand der Versicherten, erfolgt eine ungekürzte Zahlung. Ich gehe davon aus, dass die Erwerbsminderungsrente Ihrer Frau ausschließlich aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen gewährt wird. Hierfür spricht auch die Gewährung einer Dauerrente, denn Arbeitsmarktrenten werden nur als Zeitrenten angewiesen.
Es wäre empfehlenswert, sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, damit die Zahlungsumstellung auf ein Auslandskonto reibungslos und ohne Unterbrechung abgewickelt werden kann.