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Experten-Antwort

Auswandern USA mit voller Erwerbsminderungsrente

von Tom28.12.2012 | 09:47
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frau bekommt aufgrund einer Gehirnblutung und anschliessend Halbseitigen Laehmung mit Wortfindungsstoerung eine Rente wegen voller Erwerbminderung diese wird als Dauerrente ausbezahlt. Nun gehen wir in die USA da ich dort zu arbeiten anfange und sicher die naechsten 5-10 Jahre dort bleiben werden. Warscheinlich werden wir aber fuer immer dort bleiben. Jetzt die frage wird die Rente voll in die USA bezahlt oder wird diese nur teilweise bazahlt? Fuer eine schnelle Antwort bin ich sehr dankbar. Krankenversicherung usw. ist schon geklaert diese wird vom Arbeitgeber getragen auch fuer die Familie.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom,

mit den USA besteht ein Sozialversicherungsabkommen, mit dem u. a. die Gebietsgleichstellung geregelt ist. Damit steht der Aufenthalt eines deutschen Staatsbürgers in den USA einem Inlandsaufenthalt gleich. Die Rentenzahlung kann also grundsätzlich ohne Kürzung in die USA erfolgen. Ausgenommen sind lediglich Renten wegen Erwerbsminderung, die aufgrund der Arbeitsmarktlage gewährt werden. Beruht die Rente wegen Erwerbsminderung ausschließlich auf dem Gesundheitszustand der Versicherten, erfolgt eine ungekürzte Zahlung. Ich gehe davon aus, dass die Erwerbsminderungsrente Ihrer Frau ausschließlich aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen gewährt wird. Hierfür spricht auch die Gewährung einer Dauerrente, denn Arbeitsmarktrenten werden nur als Zeitrenten angewiesen.

Es wäre empfehlenswert, sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, damit die Zahlungsumstellung auf ein Auslandskonto reibungslos und ohne Unterbrechung abgewickelt werden kann.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Es wird grundsätzlich niemand von einem Rententräger gezwungen, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.

Sollte es sich aber im Rahmen der regelmäßig erforderlichen Nachprüfungen (abhängig u. a. vom Alter des Rentenbeziehers) herausstellen, dass eine ärztliche Begutachtung zur Prüfung der weiteren Erwerbsminderung erforderlich ist, würde - ggf. über die zuständige Botschaft - eine medizinische Begutachtung im Ausland angefordert und veranlasst werden.

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6 Antworten

Frau Bauernfeindam 28.12.2012 | 13:41
Zitat von Tom anzeigenausblenden
Ja, das ist schon echt stark. Ein Arbeitgeber, ein amerikanischer Arbeitgeber, der gleich die Krankenversicherung für die ganze Familie - sogar für die kranke Ehefrau - bezahlt, das ist schon stark. (hoffentlich hält das noch lange an) Ja, so wünschen wir uns Deutschen den Amerikaner. Da kann man nur singen: Nun danket all und bringet Ehr, ihr Menschen in der Welt.....
Tomam 28.12.2012 | 13:49
Genau in die Sozialkassen in die ich 16 Jahre einbezahlt habe und nie auch nur einen cent je wieder davon sehen werde noch gesehen habe. Ein hoch auf unser Sozialsystem ;-) Typisch Deutsch keiner hat um die Meinung gebeten aber man haut sie trotzdem raus. Wer sagt das mein Arbeitgeber Amerikaner ist? Hier wird wieder was hinein interpretiert was gar nicht so ist. „Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum“
Insektenforscheram 28.12.2012 | 15:00
Schön für Sie, daß Sie dann in der USA sind und auch dort bleiben wollen. Schön auch für uns, da Sie die deutschen Sozialkassen nicht mehr belasten werden.
Unter welchem Stein leben Sie denn?
Medion-Mannam 08.01.2013 | 23:22
Schön für Sie, daß Sie dann in der USA sind und auch dort bleiben wollen. Schön auch für uns, da Sie die deutschen Sozialkassen nicht mehr belasten werden.
Unter welchem Stein leben Sie denn?
Unterm Steinhäger. Im Urlaub aber unterm Nierenstein.
Mikescham 10.01.2013 | 23:36
Guten Tag allerseits, in diesem Zusammenhang möchte ich einmal fragen, wie denn das gehandhabt wird bei einer Überprüfung der Rentenzahlung, die bekanntlich durchgeführt wird. Muss der Rentenempfänger sich in den z.B. USA in ärztliche Hände begeben, um diesem Procedere nachkommen zu können? Und da schließt sich spontan noch eine Frage an. Muss jeder Rentenempfänger in ärztlicher Behandlung sein? Wenn er z.B. besser ohne Medikamente zurechtkommt, wäre eine ärztliche Behandlung doch gar nicht vonnöten. Danke und allen Lesern ein gutes neues Jahr Mikesch
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