Hallo ballermann,
der Vorteil für Sie wäre bei einer Versicherungszeit von 35 Jahren, dass Sie mit Vollendung des 63. Lebensjahres die Regelaltersrente für langjährige Versicherte (allerdings mit Abschlägen und unter Beachtung des Hinzuverdienstes) in Anspruch nehmen könnten.
Sofern die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist, besteht Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Diese erhalten Versicherte mit Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Abschläge.
Für die Wartezeit von 45 Jahren werden jedoch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen nicht berücksichtigt.
Sind beide Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht bei Jahrgang 1962 Anspruch auf die Regelaltersrente (Wartezeit: 5 Beitragsjahre) mit 66 Jahren und 8 Monate, bei Jahrgang 1963 erst mit 66 Jahren und 10 Monaten.
Sie können sich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung hierüber informieren lassen, insbesondere auch in Hinsicht auf eine Aufrechterhaltung des weiteren Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente.
Die Adressen der Beratungsstellen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap__node.html__nnn=true