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Auswanderung in EU Land

von Monika Weitershausen14.07.2008 | 16:00
1126 Ansichten
3 Antworten

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es geht um folgendes, ich bin mitte 50, beziehe eine volle erwerbsunfähigkeitsrente beziehungsweise volle erwerbsminderungsrente (bin mir gerade nicht sicher, irgendwas volles, wahrscheinlich wegen verschlossenen arbeitsmarkt). zudem bin ich schwerbehindert mit merkmal g. in meinem rentenbescheid steht, dass die rente evtl. gekürzt oder gestrichen werden kann, der rentenversicherungsträger konnte mir keine genaue auskunft geben.ich habe vor, in eines der benelux länder auszuwandern. wer kann mir sagen, ob ich die rente, in welcher höhe, weiter bezahlt bekomme. wie sähe es aus im falle einer familienzusammenführung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Solange Sie Ihren Wohnsitz in ein Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in die Schweiz verlegen, entstehen Ihnen in bezug auf Ihren Rentenanspruch keine Nachteile. Die Benelux-Länder Belgien, Niederlande und Luxemburg sind Mitgliedstaaten der EU.

Bitte informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger jedoch rechtzeitig, das heißt etwa drei Monate vorher, über den Zeitpunkt des Verzuges und teilen ihm die neue Anschrift und gegebenenfalls auch Ihre neue Bankverbindung mit.

2 Antworten

Realistam 14.07.2008 | 16:47
Die Rente kann ganz oder teilweise entzogen werden, wenn, die die Zugangsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. (Besserung der Arbeitsmarktsituation, oder des Gesundheitszustandes etc.)
Frankam 14.07.2008 | 19:20
Ein Verzug, auch ins EU Ausland, kann dann negative Folgen haben, wenn Sie Zeiten nach dem DPRA 1975 zurückgelegt haben. Die sind dann unwiederbringlich verloren und die Rente wird entsprechend gekürzt.
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