Solange Sie Ihren Wohnsitz in ein Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in die Schweiz verlegen, entstehen Ihnen in bezug auf Ihren Rentenanspruch keine Nachteile. Die Benelux-Länder Belgien, Niederlande und Luxemburg sind Mitgliedstaaten der EU.
Bitte informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger jedoch rechtzeitig, das heißt etwa drei Monate vorher, über den Zeitpunkt des Verzuges und teilen ihm die neue Anschrift und gegebenenfalls auch Ihre neue Bankverbindung mit.