Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWenn Sie mit 63 Jahren eine Altersrente in Deutschland beziehen, so müssten Sie prinzipiell die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben ( es sei denn es handel sich um die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit / Altersteilzeit ). Die Zeiten, die in einem anderen EU Staat zurückgelegt wurden, werden für die Prüfung der Wartezeit grundsätzlich berücksichtigt. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente mit 63 ist es der Regelfall dass Abschläge erhoben werden. Die Wartezeit kann auf die Abschläge nur dann einen Einfluss haben, wenn Sie tatsächlich die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit / Altersteilzeit beziehen, eine Schwerbehinderung vorliegt und auf Grund der nicht erfüllten Wartezeit die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht bewilligt werden kann. Zur Klärung dieses Sachverhalts und somit zur Beantwortung Ihrer Fragen, raten wir Ihnen, eine Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen.
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