Auswirkung schweizerischer Rentenbeiträge auf die Wartezeit von 45 Jahren

von
Schweiz und ARG 45 - der fehlende Monat

Trotz "Studiums" der DRV-Arbeitsanweisung habe ich die Problematik nicht verstanden.

Sicher ist, für die Wartezeit von 45 Jahren werden die CH-Beiträge berücksichtigt, die aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit entrichtet werden.

Unsicher bzw. fraglich bleiben die Beiträge, die entrichtet werden müssen für Nichterwerbstätige (z.Bsp. Hausfrauen), die weder arbeitslos gemeldet, nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, noch Leistungen der schweizerischen Arbeitsverwaltung beziehen. Können diese Beiträge nicht auch für die Erfüllung der Wartezeit 45 mit herangezogen werden?

Nochmals herzlichen Dank an die Experten und die kompetenten Mitforisten für die Hilfestellung.

Experten-Antwort

Guten Tag in die Schweiz,
es wird auf die Expertenantwort zum gleichen Thema vom 18.05.2020 um 10:20 Uhr an folgender Stelle hier im Expertenforum verwiesen:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/altersrente-fuer-besonders-langjaehrig-versicherte-arg-45.html

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