Hallo Experten-Team!
Ich muss befürchten, demnächst arbeitslos zu werden. Ich bin 56,5 Jahre und hätte Anspruch auf 18 Monate. Mit 60 könnte ich Altersrente für Frauen beantragen (oder???). Das Arbeitsamt bezahlt ja Rentenbeiträge, aber was ist mit der 'Lücke'? HartzIV steht mir vermutlich nicht zu. Kann meine Rente weniger werden, als mir bis jetzt ausgerechnet worden ist, oder steigt sie nur nicht weiter in dem Maße, als wenn ich bis 60 arbeiten würde?
Vielen Dank noch, dass man sich so einfach vertrauensvoll an Sie wenden kann!! Gruß, Monika
Trotz des Malheurs der drohenden Arbeitslosigkeit können Sie sich zunächst einmal über die „Gnade der frühen Geburt“ freuen, da Sie vor dem 01.01.1952 geboren sind, wenn ich richtig gerechnet habe.
Unter der Voraussetzung, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch erfüllt sind, können Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres Altersrente für Frauen beantragen, zwar mit zur Zeit freundlichen Abschlägen in Höhe von 18 vom Hundert, aber immerhin.
Ob die versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind bzw. in naher Zukunft erfüllt werden, können Sie hier prüfen:
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oder noch besser, Sie beantragen bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine RENTENAUSKUNFT (keine Renteninformation). Dort können Sie ablesen, für welche Rentenarten Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen bzw. in Zukunft noch erfüllen können. Außerdem können Sie Ihren individuellen Rentenbeginn ablesen und zwar mit und ohne Abschläge.
Da das Rentenrecht ständig zu Ungunsten der Versicherten verändert wird, würde ich an Ihrer Stelle jedes Jahr zum selben Zeitpunkt eine RENTENAUSKUNFT beantragen, um einfach auf dem laufenden zu bleiben.
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld unterliegen Sie der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Ihre Rente steigt durch die von der Arbeitsagentur entrichteten Beiträge auch weiterhin, aber nicht mehr in dem Masse, wie bei Ausübung der vorhergehenden versicherungsrechtlichen Beschäftigung.
Die von der Arbeitsagentur gezahlten PFLICHBEITRÄGE zählen übrigens mit zu den erforderlichen 121 Pflichtbeiträgen, die zwischen Vollendung Ihres 40. Lebensjahres und vor Rentenbeginn entrichtet sein müssen.
Hartz IV haben Sie schon abgeschrieben? Warum eigentlich?
Wenn Sie einen gut verdienenden Ehemann haben oder die Vermögensfreigrenzen überschreiten ist dem tatsächlich so.
Rechnen Sie aber zuvor mittels des Freibetragsrechners erst mal aus, ob nicht doch noch ein ALG II-Anspruch bestehen könnte, das hätte neben den Leistungsbezug noch den Vorteil, dass weiterhin Pflichtbeiträge zur GRV entrichtet werden.
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Noch ein Wort zu den Vermögensgrenzen bei Hartz IV.
Noch während des Bezuges von Arbeitslosengeld können Sie dafür sorgen, dass evtl. bestehende Schulden getilgt werden, das senkt Ihr Vermögen oder Sie können noch etwas für den Klimaschutz tun und sich einen umweltfreundlichen Kleinwagen zulegen, senkt auch das Barvermögen.
Kaufen Sie sich rechtzeitig einen guten Ratgeber in Sachen Hartz IV. Auf
www.tacheles-sozialhilfe.de
wird insoweit hingewiesen.
Finden Sie kurz vor Vollendung des 60. Lebensjahres einen - wenn auch schlecht bezahlten- job, prüfen Sie, ob zumindest eine Teilrente für Sie in Frage kommen könnte, dadurch können Sie schon ab 60 bis zu 2/3 der Altersrente beziehen aber wesentlich mehr hinzuverdienen, als die zur Zeit möglichen 350 Kröten bei Bezug einer Vollrente (Erläuterungen: siehe Lexikon auf dieser Seite).
Klappt es mit Hartz IV nicht, dann unbedingt trotzdem kurz vor Auslaufen des ALG-Bezugs NAHTLOS weiter arbeitslos melden und auch dem Arbeitmarkt brav zur Verfügung stehen. Diese Leute sind bei der Arbeitsagentur leider nicht beliebt, man versucht sie mit allerlei Schikanen fortzuekeln. Hier heißt es: Hartnäckig bleiben, notfalls „sinnlose“ Bewerbungen schreiben, Kurse besuchen usw.
Lassen Sie sich unbedingt schriftlich geben, dass Sie als Arbeitssuchend gemeldet sind und dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen.
Unser verehrter Bundesminister Müntefering ist ja der Meinung, dass man auch ohne die nötigen Arbeitsplätze für „alte Eisen“, munter die Lebensaltersgrenzen hochschrauben kann und hat als „Ersatz“ eine „Wunderwaffe“ entwickelt. Fragen Sie Ihre Arbeitsagentur nach der „Initiative 50Plus“
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Presse/nachrichten,did=186352.html
Klappt es mit dieser Initiative nicht so recht, auf der Seite www.bmas.de unter Kontakt können Sie auch ggf. Ihren Unmut äußern.
Nicht alles klaglos schlucken!!! Nach dem Grundgesetz haben wir ein Demonstrationsrecht. Denken Sie an den 1. Mai-Feiertag.
Viele Grüße und alles Gute wünscht Ihnen
Amadé
Vielen Dank, Amadé! Wow, das ist ja mal eine umfassende Antwort! Das muss ich mir erst mal ausdrucken und aufheben. Jetzt sehe ich der Sache jedenfalls schon optimistischer entgegen. Nochmal ein herzliches Dankeschön und viele Grüße. Monika
Danke, für Ihr Kompliment!
Abschließend etwas interssantes zur Teilrente:
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Viele Grüße
Amadé
Hallo Monika,
den Ausführungen von Amadé ist nichts hinzuzufügen. Setzen Sie sich wegen der Frage ob die Voraussetzungen für eine Altersrente für Frauen erfüllt sind mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und ganz wichtig, melden Sie sich auch dann weiter arbeitssuchend, wenn Sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen haben.
Mit freundlichem Gruß