Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir vor einigen Tagen mitgeteilt, dass das Bundessozialgericht entschieden hat, dass Studenten der DHBW nicht der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer unterliegen. Ich habe nun die Möglichkeit mir die bisher gezahlten Beiträge in die Sozialversicherungen (2006 bis 2008; 2005 verjährt) erstatten zu lassen, sollte mich jedoch vorher über mögliche Auswirkungen informieren.
Bezüglich der Rentenversicherung kann ich die Auswirkungen derzeit noch nicht ganz einschätzen. So wie ich bis jetzt verstanden habe, werden die Zeiten trotz einer SV-Erstattung als "Rentenrechtliche Zeit" (?) anerkannt, somit hätte ich z.B. weiterhin die Chance auf Altersrente für besonders langjährig versicherte - dann verringert sich ja nur meine mögliche Rente durch geringere Beiträge.
Nun meine Fragen:
a) Werden die Zeiten wirklich weiterhin angerechnet oder ist die Aussage falsch?
b) Bringt mir Rentenrechtliche Zeit weitere / andere Vorteile oder überschätz ich deren Bedeutung?
c) Hat eine Erstattung der SV-Beiträge noch andere Auswirkungen (Nachteile?) auf meine Rentenversicherung?
Mir geht es im Endeffekt auch um die Beantwortung der Frage ob diese Erstattung aktiv mein Renteneintrittsalter beeinflusst, denn wenn ich wegen der Erstattung z.B. erst drei Jahre später in Rente gehen könnte wäre der Preis ziemlich hoch...
Vielen Dank und Gruß, Thomas