Hallo Frau Feist,
wenn die EM-Rente weiterbewilligt wird, bleibt es bei der bisherigen Berechnung der Entgeltpunkte – auch für die Zurechnungszeit.
Beim Wechsel in die Altersrente zum 01.08.2021 oder auch später wird die bisherige Zurechnungszeit zu einer Anrechnungszeit. Diese Anrechnungszeit wird neu bewertet mit dem dann zu ermittelnden Gesamtleistungswert. Diesen können Sie nur in einer konkreten (Probe-)Berechnung ermitteln. Er weicht aber im Regelfall nicht erheblich vom bisherigen Gesamtleistungswert ab.