Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgenden Fall:
Ein Mitarbeiter hat bei uns Altersteilzeit abgeschlossen. Er wäre im Anschluss ab 01.06.2020 in Rente für Schwerbehinderte mit 10,8% Abschlägen gegangen.
Aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung in der Arbeitsphase hatte er erst eine befristete, volle EM-Rente gewährt bekommen, die nun über das Ende seiner ATZ weiterhin befristet bewilligt wurde (bis zum 31.07.2021).
Sollte die EM-Rente nicht bis zum Regelaltersrentenbeginn weiter bewilligt werden, hätte er ja nun die Möglichkeit, nach Ende seiner EM-Rente ab 01.08.2021 Rente für Schwerbehinderte mit weniger Rentenabschlägen (6,6%) zu beantragen.
Hier nun meine Frage, da er keine neue Rentenauskunft erhält:
Wie wirkt sich die Weiterbewilligung auf die bescheinigten Entgeltpunkte seiner bisherigen Zurechnungszeit (gerechnet bis zum 62. Lebensjahr) aus, wenn ich seine voraussichtliche Rente mit 6,6% Abschlägen berechnen will?