Auswirkungen Mütterrente 2

von
Louise

Hallo Zusammen,
ich beziehe seit Dez 2015 eine volle EMR. Kindererziehungszeiten wurden berücksichtigt, geb. 1985 und 1989. Ich habe nicht die maximalen Punkte für Kindererziehung erhalten, weil die Höchstgrenze überschritten war. Wie wird sich jetzt die Mütterrente 2 auswirken - oder gar nicht?
Danke und viele Grüße
Louise

von
XYZ

Zitiert von: Louise
Hallo Zusammen,
ich beziehe seit Dez 2015 eine volle EMR. Kindererziehungszeiten wurden berücksichtigt, geb. 1985 und 1989. Ich habe nicht die maximalen Punkte für Kindererziehung erhalten, weil die Höchstgrenze überschritten war. Wie wird sich jetzt die Mütterrente 2 auswirken - oder gar nicht?
Danke und viele Grüße
Louise

Wenn aus Ihrer Beschäftigung bereits die maximale Entgeltpunktanzahl erreicht wird haben Sie von den Verbesserungen der sog. "Mütterrente" leider gar nichts.

von
oder so

als Bezieherin einer vor 01.01.2019 lfd. Rente mit KEZ erhalten Sie ab 01.01.2019 pro Kind vor 1992 0,5 persönliche Entgeltpunkte - unabhängig von begrenzten Entgeltpunkten in der Biografie und sogar ohne Rücksicht auf einen evtl. Abschlag.

von
senf-dazu

Der Unterschied ist, ob Sie bereits eine Rente beziehen oder nicht.
Im ersten Fall wurde auch 2014 schon ein Zuschlag zur Rente entsprechend der geänderten Bewertung der Kinderzahl gegeben.
Im zweiten Fall wurde die Kindererziehungszeit verlängert mit der Konsequenz, dass für sich manche dieser Bonus auflöste, da parallel zur Erziehungszeit auch hohe Pflichtbeiträge vorlagen.

Wenn Sie auch in dritten Jahr der Erziehungszeit so gut verdienst haben, dass ein Bonus für die Kindererziehung verpufft, dann können Sie diensmal froh sein, dass Sie schon eine Rente beziehen.

Experten-Antwort

Hallo Louise,

die Mütterente II ist Teil des Gesetzesentwurfes "Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung", dass zum 01.01.2019 in Kraft treten soll. Bisher wurde das Gesetz noch nicht verabschiedet.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf bekommen Sie, da Sie bereits Rente beziehen, für jedes Kind einen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten. Dies entspricht bei dem aktuellen Rentenwert eine Erhöhung Ihrer Rente von mtl. ca. 32 EUR brutto.

Eine Begrenzung der Kindererziehungszeiten bis zur Beitragsbemessungsgrenze im Jahr der Erziehung findet nur statt, wenn Sie noch keine Rente beziehen.

Den Aussagen von " von oder so" und "senf-dazu" ist somit zuzustimmen.

Wenn das Gesetz in Kraft tritt, wird der Zuschlag von Amts wegen berechnet. Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Bearbeitung kann schätzungsweise 3 Monate dauern. Natürlich würden Sie dann den Zuschlag rückwirkend zum 01.01.2019 nachgezahlt bekommen.

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