Hallo Louise,
die Mütterente II ist Teil des Gesetzesentwurfes "Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung", dass zum 01.01.2019 in Kraft treten soll. Bisher wurde das Gesetz noch nicht verabschiedet.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf bekommen Sie, da Sie bereits Rente beziehen, für jedes Kind einen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten. Dies entspricht bei dem aktuellen Rentenwert eine Erhöhung Ihrer Rente von mtl. ca. 32 EUR brutto.
Eine Begrenzung der Kindererziehungszeiten bis zur Beitragsbemessungsgrenze im Jahr der Erziehung findet nur statt, wenn Sie noch keine Rente beziehen.
Den Aussagen von " von oder so" und "senf-dazu" ist somit zuzustimmen.
Wenn das Gesetz in Kraft tritt, wird der Zuschlag von Amts wegen berechnet. Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Bearbeitung kann schätzungsweise 3 Monate dauern. Natürlich würden Sie dann den Zuschlag rückwirkend zum 01.01.2019 nachgezahlt bekommen.