Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Ehefrau geb. 1940, 36 Monate KEZ, sonst keine weiteren Beitragszeiten, entsprechend bisher auch noch kein Rentenanspruch.
Ehemann geb. 1940, nur Zeiten in der Beamtenversorgung.
Aktuell läuft ein Scheidungsverfahren.
Die Beamtenversorgung wird intern ausgeglichen, die Ehefrau erwirbt also dort Ansprüche.
Bekommt der Ehemann Werte aus den KEZ übertragen, obwohl die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt und kein Rentenanspruch besteht?
Falls nein, wird der Versorgungsausgleich nachgeholt, falls für die fehlenden 24 Monate noch freiwillige Beiträge gezahlt werden und somit doch noch ein Rentenanspruch besteht?
Danke!