Hallo.
Ich werde am 09.11.2022 25 Jahre alt und habe bis Juli 2022 studiert. Ich habe auch direkt im Anschluss ab 01. August eine Arbeitsstelle gefunden. Nach dem Abitur habe ich ein Jahr im Ausland verbracht.
Ich denke darüber nach, ein anderes Stellenangebot anzunehmen, wodurch sich jedoch eine Lücke von etwa einem Monat ergeben würde, da es bestimmte Umständen nicht anders zulassen, termingerecht zu kündigen. Welche Auswirkungen hätte dies auf meine Rente?
Freundliche Grüße
Wenn Sie uns verraten was Sie ansonsten in diesem Monat verdienen würden, könnte man es Ihnen ungefähr sagen.
Aber selbst bei einem Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze macht ein Monat nur ungefähr 6 € aus.
Aber wer kann schon wissen was gilt wenn ein heute 25 Jähriger in etwa 40 Jahren in Altersrente geht?
Schönes WE
Das kann Ihnen so viel Jahre vor Rentenbeginn nur ein Hellseher sagen,
Ich werde am 09.11.2022 25 Jahre alt und habe bis Juli 2022 studiert. Ich habe auch direkt im Anschluss ab 01. August eine Arbeitsstelle gefunden. Nach dem Abitur habe ich ein Jahr im Ausland verbracht.
Ich denke darüber nach, ein anderes Stellenangebot anzunehmen, wodurch sich jedoch eine Lücke von etwa einem Monat ergeben würde, da es bestimmte Umständen nicht anders zulassen, termingerecht zu kündigen. Welche Auswirkungen hätte dies auf meine Rente?
Freundliche Grüße
Hallo A.L.S,
eine Lücke haben Sie nur dann, wenn (mindestens) ein ganzer Kalendermonat unbelegt ist und Sie sich in dieser Zeit nicht beim Jobcenter arbeitslos melden.
Die Lücke wirkt sich grundsätzlich nicht negativ auf Ihre Rente aus; Sie zahlen lediglich keine Beiträge und erhöhen dadurch Ihre Rente nicht.
Lediglich im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung, d. h. bei der Bewertung von beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten, wirkt sich eine Lücke negativ auf die Berechnung des Gesamtleistungswerts aus. Diese negativen Auswirkungen ergeben sich aber nur, wenn Sie zu bewertende beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten haben. Zudem sind die Auswirkungen eines einzelnen Monats Lücke gemessen an einem langen Versicherungsleben vernachlässigbar gering, wenn Sie nicht gerade in jungen Jahren bereits erwerbsgemindert werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung