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Auswirkungen von Aussagen im Reha-Bericht auf EM-Rente

von Veronika25.05.2016 | 15:30
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich war in 01/16 für 4 Wochen zur orthop. Reha. Ich habe mehrere angeborene orthopäd. Erkrankungen, eine Besserung ist nicht möglich. Ich bin schwerbehindert (70 GdB mit Merkz. G). Jetzt habe ich eine Kopie des Rehaberichtes erhalten. In diesem wurde nun weiterhin zwar meine Arbeitsfähigkeit von 3 - unter 6 h für meine jetzige Tätigkeit bestätigt, aber für den allgemeinen Arbeitsmarkt könnte ich jetzt plötzlich für mehr als 6 h zur Verfügung stehen und das sogar im Schichtdienst. Das ist für mich unverständlich, zumal ich seit 2007 (Rentenbeginn) bereits zu 2 weiteren Reha-Kuren war, welche eine solche Feststellung nicht getroffen haben. Mein Gesundheitszustand hat sich auch seither überhaupt nicht verbessert. Dazu kommt, dass dieses Thema mit mir zur Reha nie besprochen wurde, im Gegenteil, wir haben immer nur über die 3 bis unter 6 h mögliche Einsatzfähigkeit gesprochen. Im Reha-bericht steht aber, dass ich mit den Darstellungen des positiven und negativen Leistungsbildes einverstanden sei. Ich bin noch 3 bis unter 6 Stunden in meinem jetzigen Beruf (Dipl.-betriebswirt) arbeitsfähig u. beziehe deshalb seit 2007 eine unbefristete Teil-Erwerbsminderungsrente und arbeite noch 26 h pro Woche. Meine Tätigkeit möchte und muss ich auch nicht aufgeben. Ich werde mich also auch nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Ich bin 1959 geboren. Ich werde die Reha-Klinik auffordern, diese Angaben zu korrigieren. Da mir aber klar ist, dass es nicht so einfach wird, einen einmal erstellten Bericht korrigieren zu lassen, hier meine Frage: Kann die Einstufung der Arbeitsfähigkeit von mehr als 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu einer Streichung meiner Teil-Erwerbsminderungsrente führen? Oder spielt dieser Verweis auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur dann eine Rolle, wenn ich arbeitslos werde und mich neu bewerben müsste? Habe ich noch Bestandsschutz wg. meines Geburtsjahres 1959? Da mir nicht klar ist, welche tatsächlichen Auswirkungen diese Einschätzung der Reha-Klinik haben kann, wäre ich für einige Antworten und ggf. ähnliche Erfahrungen und das Vorgehen dazu dankbar. Gruß Veronika

3 Antworten

MWXZam 25.05.2016 | 17:38
Hallo Veronika, die Rehakliniken schreiben überwiegend "positive Ergebnisse", ansonsten erhalten sie keine Patienten mehr von dem Rehaträger. Hat man eine Erwerbsminderungsrente beantragt man keine Reha mehr. Dafür gibt es Akutkliniken. Jeder muss es selbst wissen, was er tut. Wie die Rentenversicherung die Einschätzung zur Erwerbsfähigkeit beurteilt, da müssen sie einfach abwarten. Manchmal wäre es ratsam vorher zu fragen, ob eine Reha sinnvoll ist.
Veronikaam 25.05.2016 | 18:36
Danke an "MWXZ" für die Antwort. Die Reha-Maßnahme diente der Erhaltung meiner noch verbliebenem Arbeitskraft, die ja immerhin noch zu 2/3 besteht. Und dafür ist die RVB nunmal zuständig. Von der Aufnahme in eine Akutklinik habe ich bisher nur gehört, wenn es sich um akute Erkrankungen handelt. Da es sich bei mir aber um eine dauerhafte, chronische Erkrankung handelt, meine ich, dass hier die RVB die richtige Adresse ist. Das ist, wie gesagt, auch nicht meine erste Reha nach der Bewilligung der Teil-EM-Rente. Und da gab es keine abweichende Einschätzung. Auch wenn die Reha-Einrichtungen gern Erfolge erzielen wollen (da gebe ich Ihnen Recht) und dies sicher auch in Fällen tun, in denen eine Verbesserung möglich ist, müssen die Ergebnisse schon fundiert sein und nicht einfach so aufgeschrieben werden. Ich kann nicht erkennen, was die Basis für diese Einschätzung darstellt. Deshalb möchte ich ja auch die Reha-Klinik zur Korrektur bzw. Stellungnahme bewegen. Ich bin gespannt, wie die Reha-Klinik sich positioniert.
Schadeam 26.05.2016 | 23:03
Was soll man im Forum dazu sagen (können)? Ob ein Betriebswirt der 26 Wochen arbeitet (= täglich 5 Std. 12 Min) nicht auch 6 Stunden ( also ne Dreiviertelstunde) mehr arbeiten kann weiß doch niemand. Und dass ein Artzt das so und ein anderer anders sehen kann, ist nicht überraschend. Ob es besonders clever war als Rentner eine Reha zu beantragen, will ich nicht bewerten, das tut man doch im Allgemeinen, weil man glaubt die Leistungsfähigkeit kann verbessert werden. Und wenn die Ärzte das bei Rehaende so feststellen, hat man doch sein Ziel erreicht, oder?
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