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Auswirkungen von Teilzeit auf die Rente

von riaf07.04.2009 | 11:32
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich spiele mit dem Gedanken, eine Zeit lang weniger zu arbeiten. Wie stark würde es sich auf die Rente auswirken, wenn ich meine Vollzeitstelle um 1/4 reduzierte? Da ich 52 Jahre alt bin, meine ich, dies berücksichtigen zu müssen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In Anbetracht des Alters würde ich davon ausgehen, dass noch circa ¼ bis 1/3 des Erwerbslebens vor Ihnen liegt. In dieser Zeit würde der Fortschritt bei den weiteren Rentenanwartschaften nur noch bei circa ¾ der bisherigen Zuwächse liegen, außerdem würde sich aufgrund eines reduzierten Gesamtleistungswertes eine geringere Erwerbsminderungsrentenanwartschaft ergeben.

Meistens.

Da die oben getroffenen Aussagen ohne Kenntnis Ihres Gehalts nicht ohne weiteres konkretisiert werden können, empfehle ich Ihnen die Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung

Sollte die Reduzierung der Arbeitszeit mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zusammenhängen, empfehle ich Ihnen, die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente zu prüfen (insbesondere was den Fortbestand des Arbeitsvertrages betrifft, wenn die Rente gewährt würde).

Sollte die Reduzierung der Arbeitszeit mit der Pflege naher Angehöriger zusammenhängen, würde die Pflegekasse für die Pflegeperson Rentenbeiträge zahlen, die den Verlust in etwa ausgleichen. Natürlich nur dann, wenn der Pflegeumfang mit mindestens 14 Stunden in der Woche festgestellt ist und mindestens die Pflegestufe I anerkannt wird.

10 Antworten

Kopfrechneram 07.04.2009 | 11:48
Für ein Jahresgehalt von ca. 33000 EUR erhalten Sie 1 Entgeltpunkt. Das entspricht (ab Juli 09 West) 27,20 EUR Rente. Wenn Sie weniger als 33.000 im Jahr erarbeiten, sind es vielleicht 0,7651 Entgeltpunkte, also ca. 20,81 EUR Rente. Wenn Sie das noch 10 Jahre machen entspricht das 208,10 EUR Monatsrente. usw. Oder Sie fragen eine Beratungsstelle.
Kopfrechneram 07.04.2009 | 13:19
User "Wolfgang" hat am 12.03.2009, 19:33 folgedes geschrieben, ich finde das hilft sehr: "rechnerisch können Sie zurzeit mit einem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) folgenden Rentenanspruch erzielen: 64800 BBG 2009 ./. 30879 (vorläufiges Durchschnittseinkommen WEST) = 2,0985 Entgeltpunkte x 26,56 aktueller Rentenwert (West) = 55,74 mtl. Rentenzuwachs Ohne Abschläge, ohne KV/PV. Nun können Sie selbst ausrechnen, was in 10, 20, 100 Jahren dabei als Höchstwert nach jetzigen Berechnungswerten herauskommen mag. ...nicht vergessen, dass das allgemeine Rentenniveau abgesenkt werden soll (pro Jahr 0,5 - 1 % Kaufkraftverlust gerechnet werden könnte ...wenn 'die da oben' nicht gerade wieder Vorwahlgeschenke verteilen müssen ;-) Die BBG ist übrigens erst seit rd. 5 Jahren so hoch, der max. Punktwert lag grob gesehen in den 80/90ern bei 1,8 - 1,9. Ansonsten schauen Sie mal ins Merkblatt http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… Seite 20 rein, da können Sie auch manuell für zurückliegende Zeiten 'Höchstwerte' der einzelnen Jahre errechnen. Gruß w." An Wolfgang: copyright ist natürlich bei Ihnen!
Dirk.am 07.04.2009 | 14:55
Natürlich nicht, der Beitrag war schließlich sinnvoll. Der kann nicht von Ihnen stammen, werter Gott des Steuer- und Rentenrechts! Mit bester Empfehlung, Dirk.
Schiko.am 07.04.2009 | 14:51
Der Falschmünzer ist wieder unterwegs. Der Beitrag 07.04.2009, 14:35 Uhr stammt natürlich nicht von mir. mfg
Schiko.am 07.04.2009 | 14:35
Rentenhöchstgrenzen in der ges.RV: --------------------------------------------------- Jahr: Bem.Grenze. Durch.Verdienst. Entgeltpunkte: nunmehr 27,20 Rentenwert ab 1.7.2009 E. 2.408,34 EP. 50 Jahre 88,5420 a/26,56 E- 2.351.68 1959 9600 5602 1,7137 1960 10200 6101 1,6719 1961 10800 6723 1,6064 1962 11400 7328 1,5557 1963 12000 7775 1,5434 EP. 45 Jahre 80.4509 a/ 26,56 E. 2.136,78 Nunmehr 27,20 Rentenwert ab1.7.09 E. 2.188,26 1964 13200 8467 1,5590 1965 14400 9229 1,5603 1966 15600 9893 1,5769 1967 16800 10219 1.6440 1968 19200 10842 1,7709 EP. 40 Jahre 72.3398 a/26,56 E. 1921,35 Nunmehr 27,20 Rentenwert ab 1.7.09 E. 1967.64 1969 20400 11839 1,7231 1970 21600 13343 1,6188 1971 22800 14931 1,5270 1972 25200 16335 1,5427 1973 27600 18295 1,5086 1974 30000 20381 1,4720 1975 33600 21808 1,5407 1976 37200 23335 1,5942 1977 40800 24945 1,6356 1978 44400 26242 1,6919 1979 48000 27685 1,7338 1980 50400 29485 1,7093 1981 52800 30900 1,7087 1982 56400 32198 1,7517 1983 60000 33293 1,8022 1984 62400 34292 1,8197 1985 64800 35286 1,8364 1986 67200 36627 1,8347 1987 68400 37726 1,8131 1988 72000 38896 1,8511 1989 73200 40063 1,8271 1990 75600 41946 1,8023 1991 78000 44421 1,7559 1992 81600 46820 1,7428 1993 86400 48178 1,7933 1994 91200 49142 1,8558 1995 93600 50665 1,8474 1996 96000 51678 1,8577 1997 98400 52143 1,8871 1998 100800 52925 1,9046 1999 102000 53507 1,9063 2000 103200 54256 1,9021 2001 104400 55216 1,8908 2002 54000 28626 1,8864 2003 61200 28938 2,1149 2004 61800 29060 2,1266 2005 62400 29203 2,1368 2006 63000 29494 2,1360 2007 63000 29488 2,1365 2008 63600 30084 2,1141 1 EP. ab 1.7.08 26,56 Ost 23,34 1.7.09 27,20 - 24,13 Gelingt mir nicht exakt senkrecht darzustellen, viel- leicht hilft dies Ihnen aber doch weiter. Es wurde also immer der Höchstverdienst bis zur jährlichen Bemessungs grenze angenommen und auch die höchstmöglichen EP. pro Jahr ausgewiesen. Zugleich die Rentwerte für 26,56 und 27,20 ab 1.7.09. MfG.
Schiko.,am 07.04.2009 | 17:17
So ist halt das Leben, die Auf- stellung mit den höchstmö- glichen Renten um 14,35 stammt von mir. Dagegen der um 14:51 aber natürlich nicht. Dies nur der guten Ordnung halber. MfG.
Heinam 07.04.2009 | 18:45
Nicht ärgern Schiko, diese Typen sterben nie aus. Wünsche Ihnen schöne Feiertage.
Schiko.am 07.04.2009 | 19:00
Habe für Sie die Durchschnittsverdienste der letzen 50 Jahre aufgelistet, damit Sie selbst die Entgeltpunkte für Ihre eigenen Jahresverdienste errechnen können. Als Beispiel nenne ich den Durchschnittsverdienst in 2008 von 30084 Euro. Bei 63600 Jahresverdienst : 30084 DV. ergeben sich 2,1141 EP. x 27,20 Rentenwert ab 1.7.09 Euro 57,50 Rente. Wäre Ihr Verdienst exakt 30.084 gewesen : 30.084 = 1 EP. und 27.20 Renten- wert. Für 2009 ist der vorläufige Durchschnittsverdienst Euro 30.879. Ihr Verdienst angenommen 32.700 : 30.879 = 1,0590 EP. und 28,80 RW. 29.700 Jahresverdienst angenommen : 30879 nur 0,9618 EP. und bei 27,20 RW. eine Rentenzuwachs von Euro 26,16 im Jahr. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 08.04.2009 | 08:59
Der Beitrag von gstern 19.00 Uhr ist natürlich nicht von mir. Der Falschmünzer ist wieder zurück.Der Beitrag um 14.51 Uhr ist von mir, der dagegen um 14.34 Uhr ist vom Falschmünzer. Ich bitte dies doch zu berücksichtigen. mfg
riafam 08.04.2009 | 09:41
Danke, lieber Experte, für diese Antwort. Ich dachte schon, Expertenforum hieße: nur Experten verstehen die Antwort. Aber mit Ihrer Antwort kann ich etwas anfangen. Frundliche Grüße riaf
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