Hallo Peter S.,
ein Wechsel des Riester-Anbieters ist problemlos möglich. Die Aussage der Sparkasse, dass nur ein Wechsel in einen anderen zertifizierten Riestervertrag möglich ist, ist also korrekt. Sie können einen neuen zertifizierten Riester- Vertrag abschließen, den bestehenden Vertrag kündigen und das Guthaben prämienunschädlich auf den neuen Vertrag übertragen.
Die Höhe der Kosten bei einem Wechsel sind vertraglich geregelt. In den meisten Fällen verlangt Ihr alter Anbieter der Riester-Rente eine Wechselgebühr zwischen 50 und 150 Euro. Diese wird von einigen Anbietern unter bestimmten Umständen bei Abschluss eines neuen Riester-Vertrags übernommen.
Wenn Sie den Riester-Vertrag kündigen, entstehen Nachteile. Nachteile bei bei der Kündigung sind, dass Sie alle erhaltenen staatlichen Zulagen und genossenen Steuervorteile zurückzahlen müssen, was den Rückkaufwert des Riester- Vertrages enorm schmälert. Zudem verzichten Sie bewusst auf eine zusätzliche lebenslange Rente. Eine Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung bei der Riester-Rente. Im Unterschied zur Kündigung müssen dann die Zulagen und Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden. Um die Riester-Rente beitragsfrei zu stellen, muss lediglich eine Mitteilung an den Riester-Anbieter gesendet werden.