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Experten-Antwort

Auszahlung Beitragszuschuss

von Yu05.02.2015 | 10:09
811 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird einem Altersrentner, der einen Beitragszuschuss zur KV erhält, eine Witwerrente bewilligt, wird auch der Beitragszuschuss für die Altersrente über die Witwerrente ausgezahlt. Bei dieser Umstellung kommt es in schöner Regelmßigkeit zu Überzahlung und Rückforderungen. In einem aktuellen Fall ist die DRV Bund in Gera auch nach 8 (!) Monaten nicht in der Lage die Auszahlung über die AR zu stoppen, obwohl bekannt ist, dass der Beitragszuschuss seit Juli 14 über die WW-Rente ausgezahlt wird... aus technischen Gründen kam es leider zu einer weiteren Überzahlung... Frage an die Experten - warum ist es nicht möglich, die Beitragszuschüsse weiterhin über zwei Renten auszuzahlen. Die Begrenzung auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen - darum geht es bei der zusammengefassten Auszahlung doch - sollte im Computer-Zeitalter doch auch bei Zahlung von zwei Beträgen geprüft werden können.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Yu"!

Der Gesetzgeber lässt dieses tatsächlich zu.

Falls es in Ihrer Angelegenheit zu einer Überzahlung gekommen ist, handelt es sich um einen Ausnahmefall.

Sinn und Zweck der Zahlung der Beitragszuschüsse als Gesamtbeitragszuschuss ist die Vermeidung von Überzahlungen. Diese Verfahrensweise hat sich für den Regelfall auch in der Praxis bewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

106am 05.02.2015 | 11:40
Weil es das Gesetz vorsieht, diesen als Gesamtbetrag zu leisten. § 106 SGB VI Absatz 3: "Für Rentenbezieher, die bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das der deutschen Aufsicht unterliegt, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. 2Der monatliche Zuschuss wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt. 3Beziehen Rentner mehrere Renten, wird ein begrenzter Zuschuss von den Rentenversicherungsträgern anteilig nach dem Verhältnis der Höhen der Renten geleistet. 4Er kann auch in einer Summe zu einer dieser Renten geleistet werden."
Deutsche Rentenversicherung
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