Hat Ihre Schwiegermutter Ihren festen Wohnort in der Türkei oder in Deutschland ? Welche Rente soll in der Türkei beantragt werden (Witwenrente oder aufgrund eigener Beitragszahlung) ?
Bei Wohnsitz in der Türkei, überweist die Deutsche Rentenversicherung das Geld entweder direkt auf Ihr Konto im Ausland, oder sie zahlt es zunächst an die Sosyal Sigortalar Kurumu in Ankara, die dann alles Weitere veranlasst.
Grundsätzlich sollte bei Wohnsitz im Ausland auch der direkte Weg gewählt werden und nicht auf ein deutsches Konto gezahlt werden.
Personen, die im Ausland leben und eine deutsche Rente beziehen oder beantragt haben, sind in aller Regel nicht versicherungspflichtig in der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR und PVdR). Ausnahmen können sich aufgrund internationalen Sozialversicherungsrechts ergeben.
In der Türkei bleibt der Bezieher allein einer deutschen Rente (Einfachrentner) in der Regel zwar weiterhin in der deutschen KVdR pflichtversichert. Die bisherige PVdR endet jedoch aufgrund der Wohnsitzverlegung.
Bezieht der Rentner auch eine Rente aus der Türkei (Mehrfachrentner), enden sowohl die deutsche Pflichtmitgliedschaft in der KVdR.
Weitere Hinweise können Sie auch unter folgendem Link erhalten:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/tr/Navigation/__home__node.html__nnn=true