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Auszahlung der Rente

von MarcOnline20.05.2007 | 13:43
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7 Antworten

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Guten Tag ! Von 1987 -2007 habe ich in die gesetzliche Renteversicherung eingezahlt. Seit Anfang diesem Jahres bin ich aus der gesetzlichen RV ausgetreten (Pflichtbeiträge erfüllt!) und sorge nun privat für meine Rente vor. Ich bin seit 2003 Selbständig. Nun meine Frage. Ist es möglich, die Rente sich auszahlen zu lassen? Wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es? Freue mich über Rückmeldungen, vielen Dank MfG MarcOnline

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo MarcOnline,

ich gehe erst einmal davon aus, dass Sie sich offenbar als selbständig tätiger Handwerker von der Versicherungspflicht befreien lassen haben (nach Vorliegen von mind. 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen).

Soweit Sie mit Ihrer Frage auf eine Beitragserstattung abzielen, kann ich mich nur den Beiträgen (insbesondere) von "Peter" und "no-name" anschließen. Eine solche sollte in Ihrem Fall nicht möglich sein.

Ansonsten bliebe nur die Auszahlung über einen (normalen)Rentenanspruch. Hierzu zählt (bei Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) im Übrigen auch eine Erwerbsminderungsrente...

6 Antworten

Schadeam 20.05.2007 | 18:25
nein, solange Sie Deutscher sind, oder auch nur in Deutschland leben ist das nicht möglich. Für eine Beitragserstattung müssten Sie schon in ein Land auswandern, mit dem kein SV Abkommen besteht und die dortige Staatsangehörigkeit annehmen. Also auf nach Libanon, Libanese werden, dann kriegen Sie Ihre Rentenbeiträge zurück. (aber nur die Arbeitnehmeranteile)
Schiko.am 20.05.2007 | 14:36
Schon einstweilen eine vorarbeit für antworten von morgen. Was meinen sie damit, pflichtbeiträge sind erfüllt? Meinen sie mit auszahlung die erstattung der selbst geleisteten beiträge? Oder meinen sie den gegenwert für entstandene entgeltpunkte, derzeit als rechenwert von 26,13, je erworbenen entgeltpunkt?? Nennen sie bitte auch noch geburtsjahr und monat? MfG.
Sepplam 21.05.2007 | 07:14
Sie können sich die Rente auch mit 65 auf Antrag auszahlen lassen.
Pauleam 21.05.2007 | 08:10
... der war gut ;)
Peteram 21.05.2007 | 09:07
Eine vorzeitige Auszahlung Ihrer Rente ist leider nicht möglich. Der Gesetzgeber sieht eine Erstattung der Beiträge nur dann vor, wenn bisher kein Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben wurde und auch keine Beiträge mehr gezahlt werden bzw. gezahlt werden dürfen (z.B. Beamte). Da Sie jedoch sowohl berechtigt sind, Beiträge zu entrichten und bereits einen Rentenanspruch erwirtschaftet haben, ist eine Auszahlung Ihrer Beiträge nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Peter
no-nameam 21.05.2007 | 10:52
Die Beitragserstattung von zu Recht gezahlten Beiträgen wird in § 210 SGB VI geregelt. In Ihrem Fall wäre eine Beitragserstattung nach Abs. 1 Nr. 1 möglich, wenn Sie als Selbständiger nicht mehr versicherungspflichtig sind (davon gehe ich aus) und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung hätten (§ 7 SGB VI). Hiernach könnten Sie sich freiwillig versichern, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind (§ 7 Abs.1) bzw. sich von der Versicherungspflicht befreit und die allg. Wartezeit erfüllt haben (§ 7 Abs. 2). In beiden Fällen hätten Sie das Recht freiwillige Beiträge zu zahlen. Eine Beitragserstattung nach § 210 SGB VI ist damit ausgeschlossen.
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