Hallo MarcOnline,
ich gehe erst einmal davon aus, dass Sie sich offenbar als selbständig tätiger Handwerker von der Versicherungspflicht befreien lassen haben (nach Vorliegen von mind. 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen).
Soweit Sie mit Ihrer Frage auf eine Beitragserstattung abzielen, kann ich mich nur den Beiträgen (insbesondere) von "Peter" und "no-name" anschließen. Eine solche sollte in Ihrem Fall nicht möglich sein.
Ansonsten bliebe nur die Auszahlung über einen (normalen)Rentenanspruch. Hierzu zählt (bei Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) im Übrigen auch eine Erwerbsminderungsrente...