Hallo René,
für diese 2 Jahre Beitragserstattung bekommen Sie lediglich einen 'Kleckerbetrag' von ein paar Hundert EUR ausgezahlt. Gleichzeitig werden Sie damit in der Rentenversicherung 'gelöscht' und verlieren alle bis dahin zurückgelegten so genannten rentenrechtlichen Zeiten - auch BGJ und BW, somit 3 Jahre zusammen einfach weg. Was die einmal wert sein können - keine Ahnung. Aber inzwischen gibt es Bestimmungen bzw. sind sie in den Ländern am entstehen, dass gerade für Beamte eine längere Dienstzeit - incl. Beitragszeiten der Rentenversicherung! - für einen früheren ungekürzten Pensionanspruch zählen.
Ich würde noch warten bzw. mir wenigsten die Höhe der Erstattung grob überrechnen lassen - um die 9,5 % vom sozialversicherungspflichtigen Brutto werden es sein, was die DRV Ihnen auszahlt. Wenn das leckrig macht, dann ran ...ansonsten, es wird nicht weniger (relativ schon, auch in 40 Jahren ist es derselbe Betrag).
Und die Frage natürlich "werde ich ewig Berufssoldat bleiben oder falle ich irgendwann wieder in die Rentenversicherung zurück"? Im letzten Fall: die bisherigen Rentenzeiten sind nach Beitragserstattung dann weg.
Gruß
w.