Auszahlung der Rentebeiträge zwecks Berufssoldat

von
René

Hallo,
Ich bin vor einiger Zeit zum Berufssoldaten ernannt wurden. Vor der Bundeswehrzeit habe ich eine Ausbildung gemacht (1Jahr Berufsgrundbildungsjahr und 2 Jahre im Betrieb),war danach 2 Monate arbeitlos und habe dann meinen 10 monatigen Wehrdienst angetreten.

1.Kann ich mir die eingezahlten Rentenbeiträge auszahlen lassen?

2.Wenn Ja , wer ist für mich zuständig (Raum Hannover)

3.Wenn Ja, welche Unterlagen werden benötigt?

MfG
René

Experten-Antwort

Als Berufssoldat sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Für versicherungsfreie Personen besteht Anspruch auf Beitragserstattung, wenn die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten noch nicht erfüllt ist. Zeitsoldaten haben im Gegensatz zu Berufssoldaten keinen Anspruch auf Beitragserstattung, weil bei diesem Personenkreis eine Rückkehr in die gesetzliche Rentenversicherung wahrscheinlich ist.
Ausgezahlt werden Ihnen nur die Beiträge, die Sie auch tatsächlich mitgetragen haben. Nach Ihren Angaben würden deshalb nur die zwei Jahre im Betrieb erstattet werden, da Sie während der anderen Zeiten selbst keine Beiträge gezahlt haben.
Beantragen können Sie die Beitragserstattung mit dem bundesweiten Vordruck V900, den Sie auf http://www.deutsche-rentenversicherung.de unter "Formulare" erhalten.
Zuständig ist der Rentenversicherungsträger, der im Zeitpunkt der Antragstellung das Versicherungskonto führt.
Beachten Sie bitte, dass Sie neben dem Anspruch auf Beitragsersattung auch das Recht zur freiwilligen Versicherung haben. Ggf. könnte es günstiger sein, freiwillige Beiträge zu zahlen, um sich einen Rentenanspruch zu erwerben.

von
W*lfgang

Hallo René,

für diese 2 Jahre Beitragserstattung bekommen Sie lediglich einen 'Kleckerbetrag' von ein paar Hundert EUR ausgezahlt. Gleichzeitig werden Sie damit in der Rentenversicherung 'gelöscht' und verlieren alle bis dahin zurückgelegten so genannten rentenrechtlichen Zeiten - auch BGJ und BW, somit 3 Jahre zusammen einfach weg. Was die einmal wert sein können - keine Ahnung. Aber inzwischen gibt es Bestimmungen bzw. sind sie in den Ländern am entstehen, dass gerade für Beamte eine längere Dienstzeit - incl. Beitragszeiten der Rentenversicherung! - für einen früheren ungekürzten Pensionanspruch zählen.

Ich würde noch warten bzw. mir wenigsten die Höhe der Erstattung grob überrechnen lassen - um die 9,5 % vom sozialversicherungspflichtigen Brutto werden es sein, was die DRV Ihnen auszahlt. Wenn das leckrig macht, dann ran ...ansonsten, es wird nicht weniger (relativ schon, auch in 40 Jahren ist es derselbe Betrag).

Und die Frage natürlich "werde ich ewig Berufssoldat bleiben oder falle ich irgendwann wieder in die Rentenversicherung zurück"? Im letzten Fall: die bisherigen Rentenzeiten sind nach Beitragserstattung dann weg.

Gruß
w.

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