Das Guthaben aus Langzeitkonten, welches auf die DRV übertragen wurde, wird als "Störfall"- weil nicht vorher aufgebraucht - ausgezahlt (nach Restverbeitragung und Versteuerung) bei Eintritt und Bezug einer Altersrente. Gilt dies nur bei der Regelaltersgrenze oder auch bei vorgezogener Altersrente mit Abschlag?
03.01.2019, 13:04
von
ML
03.01.2019, 14:31
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