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Experten-Antwort

Auszahlung Krankengeld bei Endbescheinigung?

von Lena197917.06.2019 | 10:05
9961 Ansichten
4 Antworten

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Ich befand mich 4 Wochen in Reha, kehrte am 15.05. zurück und bin seitdem AU. Letzte Folgebescheinigung wurde am 12.06. ausgestellt, Enddatum ist der 30.06. Es wurde auch extra Endbescheinigung angekreuzt. Nun habe ich Krankengeld bis zum 12.06. ausbezahlt bekommen, wie erhalte ich nun die restlichen Tage bis zu 30.06? Muss ich da tätig werden oder läuft dies automatisch aufgrund des Enddatums am 30.06 mit Vermerk Endbescheinigung? Ist meine erste Krankengeldzahlung von daher leider keine Kenntnisse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lena1976,

zu Zahlungsmodalitäten bei Krankengeldbezug kann ich nichts sagen. Daher kann ich auch die Antwort von k-o-r rechtlich nicht einordnen (entspricht allerdings meinen gemachten Erfahrungen).

Konkrete Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Da es hier um Ihr Geld geht, sollte das evtl. einen kurzen, klärenden Anruf bei der Krankenkasse wert sein.

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3 Antworten

Schadeam 17.06.2019 | 10:08
KG Ansprüche klären Sie doch lieber direkt mit Ihrer Krankenkasse, meinen Sie nicht?
k-o-ram 17.06.2019 | 10:12
Krankengeld wird immer mit der Abgabe einer "neuen" AU-Bescheinigung bis zum Datum der Neuen ausgezahlt. Wie hier also richtig bis zum 12.06. Wenn jetzt die Bescheinigung eine Endbescheinigung zum 30.06. ist, dann wird das auch nach dem 30.06. ausbezahlt. Als "Vorschuss" gibt es das nicht und ausserdem könnte sich ja auch noch etwas bis dahin ändern. H.
Lena1976am 17.06.2019 | 10:31
Vielen Dank, die letzte Antwort hilft mir schon weiter. Da ich bisher keinerlei Erfahrungen damit habe stellte sich mir diese Frage. Als Vorschuss benötige ich dies auch nicht. Sollte sich dann damit geklärt haben.
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