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Experten-Antwort

Auszahlung lfd. Regelaltersrente unterbrechen

von Erik Merz19.06.2012 | 13:06
2881 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ist es möglich auf Antrag den Bezug der laufenden Regelaltersrente für z.B. ein oder zwei Jahre auszusetzen bzw. zu unterbrechen. Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erik Merz,

eine Zahlungsunterbrechung einer unbefristeten Rente ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „ich“ muss ich zustimmen und die Aussage des (anderen) Experten vom 19.06.2012 - 14.41 Uhr widerrufen. (Auch ein Experte kann sich mal irren).

Zu § 46 – Verzicht:

Bei Ansprüchen, die aus einem "Stammrecht" abgeleitet sind (z. B. Renten), bezieht sich der Verzicht nur auf die Einzelansprüche, d. h. den Anspruch auf Auszahlung der laufend wiederkehrenden monatlichen Rentenzahlung. Das Rentenstammrecht, d. h. das Recht auf Rente dem Grunde nach ist dagegen unverzichtbar. Damit erlöschen im Falle des Verzichts nur die Einzelansprüche, der Rentenanspruch dem Grunde nach besteht weiter.

Gemäß § 46 Abs. 2 SGB 1 ist der Verzicht aber unwirksam bzw. unzulässig, soweit Rechtsvorschriften umgangen oder andere Personen oder Leistungsträger (z. B. auch der Rentenversicherungsträger) belastet werden.

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15 Antworten

Johannesam 19.06.2012 | 13:26
Schmatzam 19.06.2012 | 13:13
Welchen Sinn verfolgen Sie damit?
DarkKnight RVam 19.06.2012 | 13:44
Hallo Erik, wäre gut zu wissen, wozu das gut sein sollte. Grundsätzlich kann man aber auf die Zahlung der Rente verzichten......
Erik Merzam 19.06.2012 | 14:01
Sehr geehrte Damen und Herren, der Grund dafür ist wichtig aber spielt hier keine Rolle. Wichtig für mich geht es oder geht es nicht und wenn JA wie, ist es z.B. an Voraussetzungen geknüpft, gibt es spezielle Anträge und auf welche Gesetze, Verordnungen o.ä. kann ich mich berufen. Vielen Dank.
oder soam 19.06.2012 | 14:23
m.E. können Sie zwar Ihren Verzicht auf die Leistung erklären (soweit dadurch kein Dritter 'geschädigt' wird, z.B. Grundsicherung etc.) - aber für den Widerruf des rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes (Bewilligungsbescheid) gem. § 47 SGB X wird es wohl nicht reichen. D.h. der Bescheid bleibt rechtswirksam, auch wenn Sie die Leistung nicht annehmen. Also: keine weiteren Beitragszeiten, kein Zuschlag gem. § 77 Abs.2 Ziff 2b) SGB VI
W*lfgangam 19.06.2012 | 19:29
...Alternativen: Für (ein Jahr für) Tod erklären lassen (Verschollenheit) - und hernach aus dem Jungbrunnen zurück an den Futternapf der Rente. Oder: Änderung der Adresse (Rentenanpassung erreicht ihn nicht mehr - ggf. wegen Auslandsaufenthalt bei bestimmten Rentenzeiten sowieso Einstellung der Rente, im mindesten Fall die erforderliche Lebensbescheinigung nicht eingesandt), Kontoverbindung auflösen (die Zahlung läuft ins Leere), ältere Geburtsurkunde beschaffen/vorlegen, die ihn xx Jahre jünger macht ...also da gibt es schon Möglichkeiten, die Rentenzahlung erst mal zu stoppen - kreativ denken *g Gruß w.
KSCam 19.06.2012 | 20:16
Wenn Sie das Rentengeld für eine gewisse Zeit nicht brauchen, können Sie es ja verschenken....einem guten Zweck, Ihren Kindern, der Taliban oder wem auch immer.
W*lfgangam 19.06.2012 | 20:24
KSC, Sie haben das wirklich Wesentliche vergessen ...ICH (W*lfgang) wäre ein guter Zweck, ich suche auch BIC und IBAN raus ;-) Gruß w.
icham 20.06.2012 | 07:58
Schade, dass solch ein Antwort von den Experten kommt. § 46 SGB I Verzicht (1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden. Der Grundanspruch bleibt jedoch bestehen (siehe Antwort von "oder so").
Rente ist Sozialleistung ?am 20.06.2012 | 10:13
Mir war bisher nicht bekannt, daß die Rente anscheinend sogar offiziell als Sozialleistung bezeichnet wird. Meine Rente zumindest ist es auch weiterhin nicht, ich habe VORHER sehr viel Geld dafür einzahlen müssen. Aber -- es stimmt schon, für viele Leute ist die Rente schon eine soziale Leistung / ein Geschenk des Staates.
oder soam 20.06.2012 | 14:33
Zitat von Rente ist Sozialleistung ? anzeigenausblenden
Die Beiträge, welche Sie einzahlen bekommen Mutti und Omi als Rente - für Ihre Rente zahlen bitte Ihre Kinder (hoffe Sie haben welche, denn sonst machen Sie es sich im Alter ganz schön bequem...!) - wenn wir von der gesetzlichen Rente reden; haben Sie jedoch alles privat versichert und finanziert, dann bitte ich um Entschuldigung!
Rente ist Sozialleistung?am 21.06.2012 | 11:24
Es ist schrecklich, immer nur diese "schlauen" schon hundert-x gehörten Sprüche, nachgeplappert, ohne Sinn, ohne Hinterfragung, ganz so wie es die Politik will und liebt! Brave Bürger. P.S. Preisfrage: Wie kann etwas als eine Sozialleistung des Staates bezeichnet werden, für das man vorher eine Menge Geld bezahlen muß und daß man dann zumindest teilweise wieder zurückbekommt??? Antwort: Weil es der Staat so will , denn nur so kann er über diese Beträge verfügen und sie nach seinem Willen verwenden, auch zweckentfremdet.
W*lfgangam 21.06.2012 | 19:44
Zitat von Rente ist Sozialleistung? anzeigenausblenden
...wenn Sie es noch nicht gemerkt haben, zahlen Sie "Zwangsabgaben" zur SOZIALversicherung ...Rente, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, für die Unfallversicherung übernimmt das sogar der Arbeitgeber. 'Zwangsweise' wird Ihnen dann auch staatlicherseits eine Leistung aus den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung gezahlt - deren Oberbegriff nun mal Sozialleistung ist ...die Betonung liegt hier auf Leistung als Gegenleistung für Ihre Beteilung. Wenn Sie damit ein Problem haben: verzichten Sie einfach auf Ihre Rente ...wer nimmt schon gern Sozialleistungen in Anspruch, wenn er es sich anders leisten kann. ;-) Gruß w.
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