Auszahlung Rieste Rente bei Teil Erwerbsunfähigkeits Rente
11.02.2022, 11:18
von
HiHi
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Bin gerade dabei meine Rieste Rente zu kündigen das sie für mich keinen Sinn mehr macht. Ich bekomme Teil Erwerbsunfähigkeits und wenn ich ich die auszahlen lasse würde ich über die Hinzuverdienst Grenze kommen. Wird diese überhaupt dem Hinzuverdienst zugeteilt?
Danke vorab
11.02.2022, 12:38
von
DRV
Nein! Das ist doch kein Hinzuverdienst aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit.
11.02.2022, 12:45
von
Ichsagmalso
Zitiert von: HiHi
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Bin gerade dabei meine Rieste Rente zu kündigen das sie für mich keinen Sinn mehr macht. Ich bekomme Teil Erwerbsunfähigkeits und wenn ich ich die auszahlen lasse würde ich über die Hinzuverdienst Grenze kommen. Wird diese überhaupt dem Hinzuverdienst zugeteilt?
Danke vorab
Warum kündigen? Sie müssen dann die Steuervorteile und Zulagen zurück zahlen. Besser beitragsfrei stellen lassen.
12.02.2022, 09:51
von
HiHi
Ja aber bei der Steuer kommt das doch mit rein oder? Dachte es erhöht sich dann sodass ich drüber komme.
12.02.2022, 11:20
von
KSC
Steuerliche Fragen klären Sie bitte nicht über die DRV sondern mit dem Finanzamt oder steuerberatende Stellen.
14.02.2022, 14:22
Experten-Antwort
Hallo HiHi,
als Hinzuverdienst zur gesetzlichen Rente zählt das Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung oder das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit. Eine Auszahlung einer privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) zählt demnach nicht zum Hinzuverdienst. Für Fragen zur steuerrechtlichen Beurteilung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständigen Finanzverwaltung oder einen unabhängigen Steuerberater. Sie sollten abklären wie hoch Ihre Verluste und mögliche steuerrechtliche Nachzahlungen im Verhältnis zu einer Beitragsfreistellung und späteren steuerpflichtigen Rentenzahlung aus der "Riester-Rente" stehen.
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